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NoVA-Erhöhung treibt Gebrauchtwagen-Käufe an

Dieter Köllner-Gürsch ©Privat

Autos. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) auf neue Verbrenner wurde kräftig erhöht und trifft jetzt auch Klein-Lkw. Gebrauchte legen als Alternative zu, so das Portal kfzgutachten.at.

Das Jahr 2021 hat für Autokäufer bereits einige teure Änderungen mit sich gebracht, jedenfalls dann, wenn sie keinen Stromer, sondern einen Pkw mit Verbrennungsmotor erwerben: Die Erhöhung der beim Kauf oder bei der erstmaligen Zulassung fälligen Normverbrauchsabgabe (NoVA) hat die Gesamtkosten für Neuwagenanschaffungen in die Höhe getrieben.

Nachdem Pkw-Käufer schon seit Jahresbeginn mehr zahlen, erstreckt sich die NoVA seit 1. Juli nun auch auf Klein-Lkw und Kastenwagen, die von Handwerkern, Handelsbetrieben oder Transporteuren gewerblich genutzt werden. Für diese sei das ein schwerer Schlag, und für die nächsten Jahre sind schrittweise weitere Steuererhöhungen und noch strengere Richtwerte geplant, so das Portal kfzgutachten.at, das sich auf die digitale Einsichtnahme in die offizielle Datenbank der §57a-Prüfgutachten („Pickerl“) spezialisiert hat.

Steuererhöhungen als Turbo für Gebrauchtwagen-Markt

Der Markt für Gebrauchtwagen – für die beim Wiederverkauf keine NoVA mehr anfällt – werde davon nachhaltig profitieren. Allerdings sind natürlich Transparenz und ein genaues Wissen um den technischen Zustand wichtig, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen. Das Portal kfzgutachten.at positioniert sich offizielle Quelle für die Abfrage des neuesten Pickerl-Prüfgutachtens. Die Abfrage der letzten Gutachten lasse Rückschlüsse auf die Vorschäden des Wagens, den bisherigen Reparaturaufwand und auf die Nachvollziehbarkeit des vom Verkäufer angegebenen Kilometerstands zu.

Wenn Autokäufer mehr wollen als das Pickerl

Natürlich sind beim Autokauf neben dem „Pickerl“ noch zahlreiche weitere Punkte zu beachten: So sind Autohändler bei Gebrauchtwagen-Verkäufen grundsätzlich zur Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist verpflichtet – im Gegensatz zu privaten Verkäufern. Wenn ein Fahrzeug allerdings länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr erlaubt, so der ÖAMTC – was aber ausdrücklich vereinbart werden müsse.

Der Verkehrsklub hat noch zahlreiche weitere Tipps für AutokäuferInnen parat und führt, ebenso wie sein Konkurrent ARBÖ, auf Wunsch auch (kostenpflichtige) Fahrzeugüberprüfungen durch. Ein solcher Kauftest ist aktuell und erfasse mehr Prüfpositionen als die gesetzlich vorgeschriebene §57a-„Pickerl“-Begutachtung, heißt es etwa beim ARBÖ.

Die Rechnung

Grundsätzlich fällt der Vergleich zwischen Neukauf und Gebrauchtem durch die aktuellen Entwicklungen an der Abgabenfront jedenfalls spannender aus:

  • Mit Jahresbeginn 2021 wurde die grundlegende Berechnungsformel der NoVA für Pkw gemäß der geplanten stufenweisen Erhöhung der Abgabe durch Senkung des jährlichen Abzugsbetrags adaptiert. Mit 1. Juli kam es zu einer weiteren Verschärfung: Die „Malus-Grenze“ für Pkw wurde von 275 auf 200g CO2 je Kilometer gesenkt und gleichzeitig der bei Überschreitung zu addierende Malusbetrag von 40 auf 50 Euro je Gramm erhöht. Beide Beträge werden ab sofort jährlich angepasst.
  • Auch der Höchststeuersatz (anteilig vom Kaufpreis) für Pkw schoss von 32 Prozent auf 50 Prozent in die Höhe, künftig erhöht sich dieser jährlich um weitere 10 Prozentpunkte.
  • Bei einem Kompaktwagen mit 110 kW und einem Ausstoß von 152 g/km CO2 beträgt der NoVA-Satz beispielsweise derzeit laut kfzgutachten.at 6,6 Prozent, bis 2024 wird er sich auf 9,6 Prozent erhöhen. Bei einem SUV mit 100 kW und 173 g/km steigt die Belastung bis 2024 von 10,8 Prozent auf 18,7 Prozent. Benzin- und Dieselfahrzeuge werden also sukzessive teurer.
  • Seit 1. Juli sind nicht mehr nur Käufer von Pkw (Klasse M1) oder Krafträdern (Klasse L) betroffen, erstmals unterliegen auch leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) – also Klein-Lkw, Kastenwagen oder Pick-ups – der NoVA. Es handelt sich dabei um die zweitgrößte Fahrzeugklasse in Österreich nach den Pkw. Betroffen sind hier besonders viele gewerblich genutzte Fahrzeuge. Die Malus-Grenze liegt zwar höher als bei Pkw (CO2-Ausstoß von 253 g/km). Trotzdem seien die Auswirkungen auf die Kosten deutlich spürbar: Die NoVA-Belastung für einen Kastenwagen mit 130kW und einem Ausstoß von 252 g/km CO2 betrage  nun 15,9 Prozent des Nettopreises. Bis 2024 verdoppele sich die NoVA-Belastung für ein solches Fahrzeug nahezu auf 29,6 Prozent.

„Es geht jetzt Schlag auf Schlag“

„Die jüngsten NoVA-Anpassungen waren erst der Anfang, nun geht es Schlag auf Schlag. Der Kauf von brennstoffbetriebenen Neufahrzeugen wird substanziell teurer. Elektrofahrzeuge sind von der NoVA befreit, schlagen sich jedoch immer noch mit hohen Kosten zu Buche bzw. sind deren Reichweiten nicht für alle Nutzer zufriedenstellend. Dadurch rückt der Wert von gut gepflegten gebrauchten Fahrzeugen noch mehr in den Fokus und wir rechnen auch bei gebrauchten Nutzfahrzeugen mit einer verstärkten Nachfrage“, meint Dieter Köllner-Gürsch, Projektleiter bei Pickerl-Datenbankbetreiber ZBD, der hinter kfzgutachten.at steht.

Für Gebrauchtwagen aus dem Ausland gelte der Trend zur NoVA-Vermeidung übrigens nicht: Für importierte und erstmals in Österreich zugelassene Fahrzeuge fällt ebenfalls die NoVA an.

Der Markt für Gebrauchtfahrzeuge hat sich im ersten Halbjahr jedenfalls bereits stark entwickelt: Mit einem Zuwachs von 17,8 Prozent auf 598.877 Gebrauchtzulassungen sei das Geschäft sogar besser gewesen als in den ersten sechs Monaten des Vor-Pandemie-Jahres 2019 (561.080). Während Pkw und Motorräder sich in etwa so wie der Gesamtmarkt entwickelten, stieg vor allem der Absatz leichter Nutzfahrzeuge kräftig (+25,9 Prozent auf 35.086).

 

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