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Recht, Tipps, Tools

Cybercime: D.A.S. warnt vor neuen Betrugsmaschen

Johannes Loinger ©D.A.S. / foto4me.at

Falsche Anwälte & Co. Seit Beginn der Corona Pandemie verzeichnet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung eine Zunahme von Rechtsproblemen mit Online-Shops und Internetbetrug.

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung nimmt einen Zuwachs im Bereich Cybercrime wahr: „Bei uns melden sich regelmäßig Kunden, die E-Mails mit einer Zahlungsaufforderung von vermeintlich echten Banken und Kreditkarteninstituten erhalten. Immer häufiger werden gefälschte Anwaltsschreiben per E-Mail versendet. Den Betroffenen wird zum Beispiel vorgeworfen, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben“, so Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes.

Lockangebote, Mahnschreiben und Phishing

Der Rechtsschutzspezialist rät bei günstigen Lockangeboten, elektronisch verschickten Anwaltsschreiben sowie bei der Online-Passwortabfrage von Banken vorsichtig zu sein. Im Verdachtsfall wird die Kontrolle von Impressum und Kundenbewertungen sowie das Nachfragen bei der Anwaltskammer empfohlen. Online-Shops die lediglich Vorauskasse anbieten seien mit Vorsicht zu genießen.

„Wenn die Abmahnung per Mail und nicht per Post versendet wird und eine Überweisung ins Ausland verlangt wird, dann ist Vorsicht angesagt. Hier lohnt es sich, bei der jeweiligen Anwaltskammer nachzufragen, ob der angegebene Anwalt gelistet ist“, so Loinger.

Wenn Online-Angebote besonders günstig erscheinen, sei es ratsam, genauer hinzusehen und den Online-Händler unter die Lupe zu nehmen: „Möglich ist das etwa durch einen Blick auf die Seite der Internet-Ombudsstelle. Dort sind Online-Shops gelistet, die als unseriös qualifiziert wurden“, so Loinger. Auch Bewertungen und Berichte anderer Kunden seien wichtige Orientierungshilfen, bevor ein Kaufvertrag geschlossen wird.

„Vorsicht ist auch dann geboten, wenn das Impressum unvollständig ist oder die Angaben Rechtsschreib- und Grammatikfehler enthalten“, warnt Loinger. „Neben dem Namen des Unternehmens sind die Anschrift, die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer oder Telefaxnummer auf jeder kommerziellen Website anzugeben.“

Betrüger verwenden die Vorauszahlung

Betrügerische Online-Shops sollen meist nur die Vorauszahlung als Zahlungsart anbieten. Daher empfiehlt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung besondere Vorsicht walten zu lassen, falls bei einem Online-Shop nur Vorauszahlungen möglich sind.

Besonders sicher sei der Kauf auf Rechnung, da das Geld erst dann überwiesen wird, wenn die Ware eingelangt ist. Auch ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei ratsam. Fehlen Informationen zu den Lieferbedingungen oder Rücksendekosten oder ist der Text in schlechtem Deutsch formuliert, dann sollte man vorsichtig sein, so Loinger.

Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Inkassobüros

Vermehrt werden Internetnutzer auch mit Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Inkassobüros oder Rechtsanwälten konfrontiert. Meist werde dabei mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn nicht bezahlt wird.

Die D.A.S. warnt davor auf diese einzugehen: „Wurde nichts bestellt und kein Vertrag geschlossen, dann ist auch nicht zu bezahlen. Wichtig ist auch, die Datenanhänge der E-Mails nicht zu öffnen, diese könnten eine Schadsoftware enthalten. Antworten Sie auch nicht auf das Mail. Sonst bestätigen Sie den Betrügern nur, dass Ihre Adresse aktiv ist“, warnt Loinger.

 

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