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Expertentipp der D.A.S. Rechtsschutz AG: Radfahren

©Photo by Dovile Ramoskaite on Unsplash

Bei all den positiven Aspekten, die das Fahrrad mit sich bringt, birgt die Fahrt auf zwei Rädern auch einige Gefahren. Das gilt vor allem dann, wenn man mit dem Rad auf der Fahrbahn unterwegs ist. Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung beantworten häufig gestellte Fragen.

Ist das Nutzen von Kopfhörern am Fahrrad erlaubt?

Das Nutzen von Kopfhörern beim Fahrradfahren ist sowohl beim Telefonieren als auch Musikhören ein rechtlicher Graubereich. Das Wichtigste ist, dass man zu jeder Zeit den Verkehr und wichtige Geräusche um sich herum wahrnehmen kann. Sonst kann es zu Strafen kommen. Oder, wenn ein Unfall passiert, von der Gegenseite ein Mitverschulden eingewandt werden. Daher empfehlen wir, Freisprecheinrichtungen ohne Kopfhörer zu verwenden.

Gilt beim Radfahren ein Rechtsfahrgebot?

Ja, als Radfahren müssen Sie auf der rechten Seite der Fahrbahn fahren. Im Allgemeinen beträgt der Abstand 0,8 bis 1 Meter zum Fahrbahnrand. Beim Vorbeifahren an parkenden Autos wird ein Abstand von 1,2 Metern empfohlen. In Fällen, wo nicht ausreichend Platz ist, dürfen Sie auch weiter in der Mitte fahren.

Von welcher Seite muss ich überholen?

Überholt werden darf grundsätzlich nur links, das gilt auch für das Radfahren. Beachten Sie jedoch den Unterschied zwischen Überholen und Vorfahren. So dürfen Sie beim Vorfahren auch rechts an einer stehenden Kolonne vorbeiradeln. Setzt sich die Kolonne aber wieder in Bewegung müssen Radfahrer die Geschwindigkeit drosseln. Rechts dürfen Sie nicht schneller radeln als die Autos fahren.

Ist freihändiges Fahren im Straßenverkehr erlaubt?

Nein, freihändiges Fahren ist verboten. Wenn Sie einen Fahrstreifenwechsel andeuten müssen, dann ist das nur einhändig zu tun.

Darf ich mein Fahrrad am Gehsteig abstellen?

Sie dürfen Ihr Fahrrad am Gehweg abstellen wenn dieser breiter als 2,5 Meter ist und solange Fußgänger dadurch nicht behindert werden. Die Ausnahme sind absolute Halteverbotszonen, wie etwa am Wiener Stephansplatz und Bereiche von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ohne Fahrradständer.

Kann oder muss ich die Radwege benützen?

Wenn es einen Fahrradweg gibt, müssen Sie ihn auch benutzen. Eine Ausnahme sind hier Radwege ohne Benützungspflicht, die durch ein quadratisches Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, können Sie bei diesen Radwegen auf die Straße ausweichen. Das Schieben von Fahrrädern ist auf Radwegen nicht erlaubt.

Welche Alkohollimits gelten am Fahrrad?

Wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind, dann gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille. Bei Übertretungen können je nach Alkohol- bzw. Promillegehaltzwischen 800 und 5.900 Euro an Geldstrafe verhängt werden.

Achtung: Radfahren in alkoholisiertem Zustand kann ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein. Stellt die Behörde dies fest, kann der Kfz-Führerschein entzogen werden.

Der D.A.S. Privat-Rechtsschutz. Es kann immer etwas passieren! Rechtsfragen und –probleme treffen jeden von uns. Die D.A.S. Rechtsschutz AG kümmert sich um Ihre Rechtsprobleme und das ganz ohne lästige Versicherungssummen: Egal, wie teuer ein Rechtsschutzfall ist, die D.A.S. übernimmt die vollen Kosten. Lediglich für individuelle Sonderleistungen gelten die vereinbarten Kostenlimits.

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