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Auch ohne Pflicht kommt der Quartalsbericht, so WU

©Akos Stiller / Wiener Börse

Investor Relations. Zwar hat die Wiener Börse die Pflicht zu regelmäßigen Quartalsberichten gelockert, die meisten Unternehmen liefern sie aber doch – wenn auch reduziert, so eine WU-Studie.

Die Wiener Börse hat in den letzten Jahren die Auflagen zur Zwischenberichterstattung für die Unternehmen des Prime-Market-Segments gelockert. Seit Februar 2019 können diese Unternehmen auf die bis dahin verpflichtende Quartalsberichterstattung verzichten und nur mehr einen halbjährlichen Zwischenbericht veröffentlichen.

Eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) zeigt jetzt: Nur rund 14 Prozent der Unternehmen verzichtet gänzlich auf den Bericht, eine große Anzahl speckte den Berichtsumfang allerdings ab (Tobias Bornemann, Anna-Lena Moosmann, Zoltán Novotny-Farkas: “The Consequences of Abandoning the Quarterly Reporting Mandate in the Prime Market Segment: Evidence from Austria”).

Die Untersuchung

Ein Team um WU-Professor Zoltán Novotny-Farkas, Leiter der Abteilung für International Accounting, untersuchte dabei die Folgen der Abschaffung der Quartalsberichterstattung für österreichische Prime-Market-Unternehmen und für ihre InvestorInnen:

  • Demnach erstellten 40 Prozent der befragten Unternehmen seit Ende 2015 ihre Quartalsberichte nach eigenen Angaben nicht mehr auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards zur Zwischenberichterstattung.
  • Gänzlich wollen die Unternehmen ihre Berichterstattung aber meist nicht einstellen: Lediglich rund 14 Prozent der untersuchten Unternehmen setzen ihre Quartalsberichterstattung durchweg aus.
  • Jedoch verringerte immerhin fast die Hälfte der Unternehmen den Umfang ihrer Quartalsberichte signifikant – vor allem solche Unternehmen, die zuvor auch schon nicht mehr dem internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 34 folgten.

Negative Kapitalmarkteffekte

Die Forscher der WU dokumentieren außerdem negative Kapitalmarkteffekte für Unternehmen, die ihre Quartalsberichterstattung gänzlich einstellen oder im Umfang stark verringern. So weisen die Aktien dieser Unternehmen eine geringere Liquidität auf als die Aktien der Unternehmen, die ihre Quartalsberichterstattung weiter und umfänglich betreiben.

„Dies deutet daraufhin, dass eine reduzierte Quartalsberichterstattung zu höheren Informationsasymmetrien zwischen Unternehmen und InvestorInnen führt. Demgegenüber stehen jedoch auch Kostenersparnisse seitens der Unternehmen bei einer weniger umfangreichen Finanzberichterstattung. Grundsätzlich wägen die untersuchten Unternehmen aber die Vor- und Nachteile einer verringerten Zwischenberichterstattung in Rücksprache mit Kapitalmarktteilnehmern sorgfältig ab.“, so Professor Novotny-Farkas.

 

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