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Recht, Steuer

So wirkt die Globale Steuerreform auf Österreich

©ejn

Weltweite Steuer. Die Globale Steuerreform hat mit den Beschlüssen vom Oktober 2021 einen „großen Schritt vorwärts“ gemacht, so KPMG: Die Auswirkungen auf Österreich.

Am 8. Oktober 2021 wurden weitere Details der Globalen Steuerreform veröffentlicht. Nunmehr haben bereits 136 der 140 an dieser internationalen Verständigung beteiligten Länder (darunter auch Ungarn, Irland und Estland) zugestimmt, erinnert KPMG.

Das Vorhaben, das nicht zuletzt die Unterstützung von US-Präsident Joe Biden hat, macht nun schnelle Schritte zur Umsetzung, ein detaillierter Plan für die Implementierung und nationale Umsetzung liegt jetzt vor. Starten soll die neue globale Mindestbesteuerung 2023.

Was geplant ist

  • Konkret sollen im Rahmen des “Inclusive Framework“ die Besteuerungsrechte an den Gewinnen von Großkonzernen („Pillar One“) neu aufgeteilt werden. Als Großkonzern gilt dabei zum Start eine Firmengruppe mit mindestens 20 Milliarden Euro Umsatz.
  • Eine globale Mindestbesteuerung („Pillar Two“) wird eingeführt. Diese wird 15 Prozent betragen und knüpft an die bereits vom Country-by-Country-Reporting bekannte Euro 750 Mio-Umsatzgrenze an, so KPMG.

Die Auswirkungen auf Österreich

Die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte an den Gewinnen von ausländischen Großkonzernen (Pillar One) werde dem österreichischen Fiskus ein zusätzliches Steueraufkommen bescheren, dies werde aber voraussichtlich „überschaubar“ ausfallen, schreiben die KPMG-Spezialisten Michael Petritz und Michael Deichsel im  Klienten-Newsletter „Tax Flash“.

Österreichische Konzerne werden von Pillar One wohl nicht tangiert sein, ist doch ein Konzernumsatz von 20 Milliarden Euro erforderlich. Laut Trend 500-Ranking erreicht höchstens die Porsche Holding diese Größenordnung; OMV, Rewe, Strabag und weitere heimische Großkonzerne liegen deutlich darunter.

Die globalen Mindeststeuer von 15% (Pillar Two) wird auch österreichische Konzerne tangieren. Allerdings wurden beim Pillar Two auch Ausnahmen festgelegt. So sollen zunächst 8% der körperlichen Wirtschaftsgüter sowie 10% der Lohnkosten pro Jahr von den Regelungen ausgenommen bleiben und damit einer Niedrigbesteuerung unterliegen dürfen, so KPMG. Innerhalb der ersten fünf Jahre sollen diese Sätze um 0,2%-Punkte pro Jahr sinken und in weiteren fünf Jahren dann auf einheitliche 5% fallen.

Debatte um die Umsetzung

Die beiden Steuerprofis empfehlen großen Unternehmen, ein Auge auf der Entwicklung zu haben: Die Überlegungen, wie die internationalen Vorgaben ins österreichische Steuerrecht umgesetzt werden können, haben demnach bereits begonnen. Man werde sich in die Diskussion einbringen, um insbesondere eine Vereinfachung der Regelungen zu erreichen.

 

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