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Business, Recht

Politik streitet weiter um Finanzierung des VKI

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wien. Um die künftige Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und um die Forderung nach einem „Schuldner-Schutzschirm“ ging es jetzt im Parlament.

Im Konsumentenschutzausschuss des österreichischen Nationalrats stand jetzt erneut der „thematische Dauerbrenner“ (© Parlamentskorrespondenz) nachhaltige Absicherung der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation auf der Tagesordnung.

Der zuständige Minister Wolfgang Mückstein versicherte im Ausschuss, dass nicht nur die Mittel für nächstes Jahr in der Höhe von insgesamt 5 Mio. € gewährleistet seien, sondern bald auch eine langfristige Lösung der budgetären Situation des VKI gefunden werden soll.

Lösung für den VKI gesucht

Ein von SPÖ und FPÖ erstmals schon im Frühjahr 2020 beantragtes neues VKI-Finanzierungsgesetz zielt darauf ab, die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation dauerhaft sicherzustellen. Demnach soll der Bund dem VKI 4,75 Mio. € jährlich ab 2020 – wertgesichert – zur Verfügung stellen. Im Gegenzug hätte der VKI vertraglich vereinbarte Leistungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu erbringen, wobei im Gesetz insbesondere Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen sowie die Führung von Musterprozessen genannt werden.

Wirksame Kontrollen sollen dabei sicherstellen, dass der VKI die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet. Gleichzeitig wollen SPÖ und FPÖ ausdrücklich verankert wissen, dass der Bund als Geldgeber den VKI nicht zwingen kann, gegen seine Grundsätze und gegen Verbraucherinteressen zu handeln. Eine direkte Widmung von Kartellstrafen für den VKI wie in der Vergangenheit ist dagegen nicht mehr vorgesehen.

Begründet wird die mehrheitlich vertagte Initiative von den Antragstellern Markus Vogl (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) damit, dass der Verein für Konsumenteninformation seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Verbraucherrechten leistet und man auf die geänderte Finanzlage durch den sukzessiven Rückzug von drei der vier Gründungsmitglieder reagieren müsse. Ohne gesetzlichen Förderanspruch könne der VKI seine bisherigen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten, sind sie überzeugt.

„Bund zahlt bereits mehr“

Bundesminister Wolfgang Mückstein zeigte sich verwundert, dass heute ein „alter Antrag“ auf der Tagesordnung stehe, zumal die darin angeführten Zahlen hinter dem aktuellen Ansatz zurückbleiben. Im Rahmen des Bundesbudgetbegleitgesetzes 2022 seien nunmehr 5 Mio. € für den VKI vorgesehen, wobei die Mittel auf ein Jahr befristet seien.

  • Der grüne Ressortchef informierte auch darüber, dass derzeit noch umfassende Evaluierungen laufen und zwei Studien in der Pipeline seien. Darin sollen Fragen wie die Entwicklung des Personalstands, die Kostensituation oder die Qualitätsstandards näher beleuchtet werden.
  • Außerdem wolle er alle KonsumentenschutzsprecherInnen zu einer Online-Konferenz am 10. November einladen, wo Best-Practice-Modelle aus verschiedenen Ländern (u.a. Deutschland, Italien, Großbritannien) präsentiert und die unterschiedlichen Herangehensweisen analysiert werden sollen.

Massive Kritik kam von der Opposition, die die jahrelange Debatte um eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung des VKI nicht nachvollziehen konnte. Sowohl Andreas Kollross (SPÖ) als auch Peter Wurm, Walter Rauch (beide FPÖ) sowie Felix Eypeltauer (Neos) drängten auf eine rasche Lösung. Die Zeit wäre wirklich reif dafür, unterstrich auch Christian Drobits (SPÖ), die rund 200 MitarbeiterInnen des VKI würden sich jedenfalls ein klares Zeichen verdienen.

Der Schuldnerschutzschirm

Abgeordneten Christian Drobits (SPÖ) ging es bei seinen Forderungen im Ausschuss vor allem darum, einen Schuldnerschutzschirm für alle jene Menschen zu spannen, die fleißig arbeiten und dennoch aufgrund von verschiedenen Umständen wie Krankheit, Pensionierung oder Corona-Pandemie unverschuldet in schwierige finanzielle Lagen geraten seien. Vorgeschlagen wurde ein ganzes Maßnahmenbündel, das von einer Deckelung der Zinsen bei Kontoüberziehungen bis zur Begrenzung von Inkassokosten reichte.

Insbesondere müssten das Kreditvergabe- und Bankspesensystem reformiert werden. Auch die Initiativen der Freiheitlichen gingen in eine ähnliche Stoßrichtung. Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) trat nicht nur für transparente und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren, sondern auch für den Aufschub des Endes der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen ein. Die Forderungen der Opposition scheiterten allerdings an der türkis-grünen Mehrheit.

 

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