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Grünes Licht für Biometrie in der Fernidentifikation

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Bankgeschäfte. Die Finanzmarktaufsicht FMA erlaubt künftig die Identifizierung von Neukunden per Biometrie, ganz ohne persönlichen Kontakt.

Konkret schafft die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA durch eine Novelle der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) künftig die Möglichkeit, rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden von Finanzdienstleistern anzuwenden.

Es geht hier also nicht darum, dass Kunden sich per Fingerprint oder Gesichtsscan in ihr bereits bestehendes Bankkonto einloggen, sondern es geht um die Neaufnahme einer Geschäftsbeziehung, die als besonders heikel gilt, was die Geldwäsche-Problematik betrifft.

Bei diesen biometrischen Verfahren erfolgt die Identifizierung eines Kunden grundsätzlich allein algorithmisch, ohne dass ein Mitarbeiter des Finanzdienstleisters im persönlichen Kontakt eingebunden ist, teilt die Behörde weiter mit.

Wann Biometrie konkret erlaubt ist

Voraussetzung für den Einsatz ist laut FMA,

  • dass der Kunde der biometrischen Identifikation zustimmt,
  • das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine gleichwertige Sicherheit wie bei der Identifikation durch Mitarbeiter garantiert sowie
  • mittels Video überprüft wird, dass die Person tatsächlich physisch am Endgerät an der Identifikation teilnimmt.
  • Überdies muss der Lichtbildausweis ab 1. Jänner 2023 auch durch Auslesen des elektronischen Sicherheitschips (NFC-Chip) überprüft werden. Bis dahin sind auch videogestützte Ausweisprüfungen zulässig.

„Biometrie wird immer wichtiger“

„Im Zuge des digitalen Wandels gewinnt der Einsatz biometrischer Identifikationsverfahren wie etwa Fingerprint, Iris- und Gesichtserkennung immer mehr an Bedeutung. Diese digitalen Lösungen zur Kundeidentifikation verwenden auf künstlicher Intelligenz basierende elektronische Videosysteme, die heute bereits eine derartige Systemsicherheit aufweisen, dass sie einer persönlichen physischen Identifikation gleichzustellen sind,“ so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung: „Da die FMA grundsätzlich einen technologieneutralen Regulierungs- und Aufsichtsansatz verfolgt, war es uns daher ein großes Anliegen, nach der bereits erfolgten Ermöglichung der Video-Fernidentifikation, so rasch wie möglich auch biometrische Verfahren zur Identifizierung von Neukunden zuzulassen. Wir stehen Innovationen offen gegenüber und fördern diese, wo dies ohne Einbußen der regulatorischen und aufsichtlichen Sicherheit möglich ist.“

 

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