Stockholm. Schweden hatte schon früh ein Schutzgesetz für Whistleblower – und bekam damit Probleme. Nun wird aus Anlass der EU-Direktive ein neuer Anlauf genommen, schildert EQS Group-Country Manager Petri Hacklin.
Schweden hat als zweites EU-Mitglied nach Dänemark jetzt die EU-Whistleblower-Direktive 2019 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt, beschreibt Petri Hacklin, Country Manager für Finnland und Schweden beim Compliance Tools-Anbieter EQS Group, auf der Webpräsenz des Unternehmens die Situation.
Am 20. Mai 2021 ging der Gesetzentwurf „genomförande av visselblåsardirektivet“ oder „Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie“ in das schwedische Parlament ein und wurde Ende September verabschiedet. Mit dem Ziel, den Whistleblower-Schutz des Landes zu stärken, setzt es die EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht um und tritt am 17. Dezember dieses Jahres in Kraft. Ab dann gilt übrigens auch für die übrigen EU-Staaten die Pflicht zur Umsetzung.
Zuerst zu wenig, dann mehr
Die Besonderheit an der schwedischen Situation: Das Land hat bereits seit 2017 ein spezielles Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern. Allerdings sind Anonymität und Vetraulichkeit dadurch nicht garantiert, was in der Folge als größter Schwachpunkt kritisiert wurde, schildert Hacklin.
Das neue Gesetz behebt diesen Schwachpunkt: Es schützt nicht nur den Whistleblower selbst, sondern auch eventuelle weitere Personen, die einem Hinweisgeber Hilfe leisten. Organisationen müssen Whistleblowing-Kanäle einrichten, es werden Standards für die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Umgang mit dem Berufsgeheimnis gesetzt u.a.
Innerhalb von 7 Tagen muss die Bestätigung eines eingegangenen Whistleblower-Berichts erfolgen und innerhalb von drei Monaten dann eine Rückmeldung. Und schließlich müssen in Schweden auch Gebietskörperschaften unter 10.000 Einwohnern Whistleblower-Einrichtungen schaffen, womit das Land deutlich über die EU-Richtlinie hinausgeht.