Verordnete Legal Tech. Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“, kurz „beA“, wird in Deutschland ab Anfang 2022 Pflicht: Jetzt gibt es eine Kurzanleitung dazu.
Der neue Titel „beA-kompakt – fit für die aktive Nutzungspflicht“ ist zum Download verfügbar und soll auf 32 Seiten Rechtsprofis Schritt für Schritt zur sicheren und rechtskonformen Nutzung führen, wie es heißt. Herausgegeben wird die Kurzanleitung vom ffi-Verlag in Hürth (Update: Nicht von C.H. Beck wie ursprünglich irrtümlich berichtet).
Der Countdown läuft
Ab dem 1.1.2022 wird die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für alle Anwältinnen und Anwälte (und ergo auch die Kanzleimitarbeitenden) in Deutschland verpflichtend, heißt es dazu: Spätestens dann müssen sie also den rechtskonformen aktiven Umgang mit dem beA beherrschen.
Grundsätzlich hatte das beA keine leichte Geburt: Der erste Start erfolgte bereits 2018, allerdings begleitet von sicherheitstechnischen Pannen, die Server mussten zeitweilig abgeschaltet werden, wie u.a. das IT-Nachrichtenportal heise berichtete. Die Analyse einer IT-Sicherheitsfirma deckte damals mehrere Sicherheitslücken auf, die freilich in der Zwischenzeit laut Bundesrechtsanwaltskammer alle behoben sind.
Immerhin lieferten die Diskussionen – und Klagen – rund um die technische Implementierung des beA noch bis ins Frühjahr 2021 Stoff für die IT-Nachrichtenseiten, denn es handelt sich bei der anwaltlichen Kommunikation ja auch um einen besonders sensiblen Bereich.
Die Inhalte
Nun wird es also ernst mit dem flächendeckenden Einsatz des beA in Deutschland. Die Themen der neuen Broschüre:
- Technische Voraussetzungen
- Empfangen und Versenden von Nachrichten
- Elektronische Empfangsbekenntnis und Signaturen
- Nachrichtenexport
- Rechtevergabe für Mitarbeitende und Vertretung
- Vorgehen bei technischen Problemen
Autorin Ilona Cosack ist Unternehmensberaterin für Anwälte und Notare und betreibt das Portal bea-abc.de zu den Themen Elektronischer Rechtsverkehr u.a. Von ihr ist u.a. auch das Praxishandbuch Anwaltsmarketing bei C. H. Beck erschienen.