Graz/Wien. Neben der strafrechtlichen Verantwortung müssen auch die Umwelt-Auswirkungen des steirischen UVP-Skandals untersucht werden, so der WWF: Unabhängige Prüfer sollen sich u.a. das Grazer Murkraftwerk anschauen.
Im möglichen Skandal um Umweltverträglichkeitsprüfungen „auf Bestellung“ in der Steiermark fordert die Naturschutzorganisation WWF Österreich nun die Einsetzung einer unabhängigen und weisungsfreien Untersuchungs-Kommission. „Neben der strafrechtlichen Verantwortung müssen rasch auch die Folgen für die Umwelt geklärt werden“, so WWF-Programmleiterin Hanna Simons.
Konkret soll das Thema steirische UVP zur Chefsache werden, fordert der WWF. Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer müsse eine Kommission mit unabhängigen Spezialistinnen und Spezialisten einsetzen, die alle Vorgänge in den betroffenen Verfahren durchleuchtet und die laut WWF „katastrophalen“ Auswirkungen auf die Umwelt untersucht. „Dann muss die Landesregierung die notwendigen Lehren für die Stärkung des Naturschutzes in der Steiermark ziehen“, so Simons.
Das Durchboxen von besonders umweltschädlichen Projekten müsse endgültig der Vergangenheit angehören. Vom Skandal um die laut den Vorwürfen unrechtmäßige Genehmigung großer Bauprojekte (für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung) könnte auch das Grazer Murkraftwerk betroffen sein, vermutet der WWF. So habe das Vorhaben in der Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen in 13 von 17 Schutzgütern schlecht abgeschnitten, dennoch wurde es als umweltverträglich eingestuft und genehmigt.
Umweltbehörden und Gerichte ausbauen
Unabhängig von der aktuellen Causa fordert der WWF mehr Personal und Budget für die zuständigen UVP-Behörden und Verwaltungsgerichte. Zusätzlich müsse das Gutachterwesen reformiert werden. „Die größten Verfahren des Landes müssen besonders sorgfältig und vor allem ausgewogen geprüft werden. Anders als bisher darf die regionale Politik in Zukunft die Projektbetreiber nicht mehr einseitig bevorzugen“, so WWF-Programmleiterin Simons. Andere Umweltorganisationen schlagen u.a. vor, dass Gutachter künftig nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden könnten.