Compliance. Die Implementierung von internen Meldesystemen für Hinweisgeber*innen wird Mitte Dezember Pflicht: Ein Webinar mehrerer KPMG-Spezialisten widmet sich dem Thema.
Die Whistleblower-RL tritt mit 17.12.2021 in Kraft, erinnert der Linde Verlag:
- Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden mit Sitz in der EU müssen ab diesem Zeitpunkt Hinweisgebersysteme, also Anlaufstellen für Whistleblower, einrichten.
- Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen diese Systeme zwei Jahre später implementieren.
- Weiters werden Hinweisgeber*innen besser rechtlich abgesichert, unter anderem wird eine Beweislastumkehr eingeführt.
Betriebe sollten sich spätestens jetzt vorbereiten, um mögliche Fehler zu vermeiden. In dem Webinar „Countdown: Umsetzung der Whistleblower-RL im Betrieb“ am 9.12.2021 werden laut Veranstalter v.a. die arbeitsrechtlichen Bedingungen, das Einrichten von solchen Meldesystemen und etwaige Fehlerquellen bei der Implementierung der Anforderungen der Richtlinie erläutert. Es wendet sich an Profis, die einen Last-Minute-Überblick brauchen oder noch Fragen rund um das Thema haben.
Der Inhalt
Behandelt werden demnach:
- Design und Implementierung von internen Meldesystemen
- Datenschutzrechtliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme
- Schutz von Hinweisgeber*innen
- Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
- Mitwirkungsrechte von Betriebsrat und Arbeitnehmer*innen
- Umgang mit Hinweisen
- Dos & Don’ts bei der forensischen Sonderuntersuchung
Die Vortragenden
- Mag. Karin Bruchbacher ist Rechtsanwältin bei KPMG Law und leitet die Praxisgruppen IT/IP und Datenschutzrecht sowie die Bereiche Commercial und Compliance.
- Mag. Elisabeth Wasinger, LL.M. ist als Partnerin von KPMG Law für den Bereich Arbeitsrecht und Immigration zuständig und seit 2006 in diesen Themengebieten spezialisiert.
- Mag. (FH) Susanne Flöckner, CIA, CFE ist als Partnerin bei KPMG Advisory unter anderem für den Bereich Forensic zuständig.