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Business, Recht

Abflug am ersten Tag des Lockdowns: Geld zurück

©ejn

Verbraucherschützer. Der Reiseantritt wäre der erste Lockdown-Tag 2020 gewesen: Nach einer Klage hat Laudamotion jetzt auch ohne Urteil eingelenkt, so der VKI.

Ein Ehepaar, das zu Beginn des ersten bundesweiten Lockdowns am 16.03.2020 den Hinflug nach Spanien nicht antreten wollte, beantragte lange Zeit vergeblich die Rückerstattung der Ticketkosten. Die Laudamotion GmbH war lediglich zur Erstattung der Kosten für den Rückflug bereit, heißt es in einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Nach einer Klage des VKI, die wie in solchen Fällen üblich im Auftrag des Sozialministeriums eingebracht wurde, zahlte das Unternehmen nun den Gesamtbetrag zurück.

Der Ablauf

Eine Verbraucherin hatte im Herbst 2019 für sich und ihren Mann einen Urlaubsflug von Wien nach Teneriffa und retour bei der Laudamotion gebucht. Der Hinflug sollte am 16.03.2020 stattfinden, der Rückflug am 04.04.2020. Bekanntlich kam es allerdings genau zu diesem Zeitpunkt zu dramatischen Ereignissen:

  • Am 11.03.2020 wurde Covid-19 von der Weltgesundheitsorganisation WHO zu einer Pandemie erklärt.
  • Am 14.03.2020 wurde in ganz Spanien der Notstand ausgerufen.
  • Am 16.03.2020, dem Tag des planmäßigen Abflugs, wurde der bundesweite Lockdown in Österreich verfügt.

Die Konsumenten traten die geplante Reise daher nicht an und beantragten die Rückerstattung des Gesamtbetrages von 524 Euro. Laudamotion zahlte aber nur 282 Euro zurück, mit der Begründung, dass der Flug am 16.03.2020 stattgefunden habe.

Die Begründung

Der VKI klagte daraufhin für die Verbraucher den Restbetrag in Höhe von 242 Euro ein und stützte sich vor allem auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Es war, so der VKI, am 16.03.2020 bereits absehbar, dass der Rückflug Anfang April nicht durchführbar sein werde.

„In so einer Situation konnte keinem Menschen zugemutet werden, den Hinflug für eine Urlaubsreise nach Spanien anzutreten. Noch dazu, wenn das Außenministerium am 16.03.2020 alle Österreicher zur Heimkehr aufgefordert hat“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. Zu einem Urteil kam es in diesem Verfahren nicht. Laudamotion lenkte während des Verfahrens ein und zahlte den eingeklagten Betrag, so der VKI.

 

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