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Online-Kauf von Medikamenten: Die Tipps des EVZ

©ejn

Verbraucherschützer. Fake-Shops, gefälschte Arzneimittel und drohende Strafen machen den Medikamentenkauf im Internet riskant, so das Verbraucherzentrum EVZ. Erlaubt sind nur rezeptfreie Käufe innerhalb der EU.

Rund 350.000 gefälschte und andere illegale Medikamente wurden im Pandemie-Jahr 2020 vom Zoll beschlagnahmt – die zweithöchste jemals in Österreich aufgegriffene Menge. Derartige Arzneimittel bringen nicht nur wesentliche gesundheitliche Risiken mit sich, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): Durch unachtsame Online-Käufe können sich Konsumentinnen und Konsumenten unter Umständen sogar strafbar machen.

Worauf man bei Online-Bestellungen von Arzneimitteln unbedingt achten sollte, hat das EVZ in Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), der Österreichischen Apothekerkammer und der Zollbehörde unter www.europakonsument.at/arzneimittel zusammengetragen.

Die Regeln

  • In Österreich ist es grundsätzlich nur Apotheken mit Sitz im Inland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erlaubt, Arzneimittel über das Internet zu verkaufen. Diese müssen dabei die nationalen Qualitätsvorgaben und Bestimmungen einhalten. Der Einkauf bei Apotheken in Drittstaaten (z.B. USA, China) ist hingegen verboten.
  • Bestellt und versendet werden dürfen außerdem nur rezeptfreie Medikamente – und zwar im Rahmen des persönlichen Bedarfs. Letzterer wurde mit maximal drei Packungen pro Medikament festgelegt.

Die Gefahren

Aufpassen müssen Verbraucher*innen auch, ob ein Online-Anbieter überhaupt vertrauenswürdig ist. „Die Unterscheidung zwischen seriösen und unseriösen Anbietern ist auf einen ersten Blick nicht immer einfach“, so EVZ-Juristin Elisabeth Barth: „Die meisten Probleme sehen wir bei Fake-Shops, die sich häufig als ,Internet-Apotheke‘ einen seriösen Anstrich verpassen. Diese liefern die bestellte Ware entweder gar nicht oder – noch schlimmer – sie ist gefälscht und enthält womöglich problematische Wirkstoffe.“

Neben dem gesundheitlichen Risiko drohe auch behördliches Ungemach: Die Zollorgane haben die Möglichkeit, rezeptpflichtige oder illegale Medikamente, die aus dem Ausland eingeführt werden, zu überprüfen und können diese beschlagnahmen und vernichten. Die Kosten für den Aufwand trage immer der Besteller. „Darüber hinaus drohen im Wiederholungsfall zusätzliche Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro. Aus diesen Gründen raten wir, bei Online-Bestellung von Arzneimitteln stets besonders vorsichtig zu sein“, so Barth.

Folgende Punkte weisen laut EVZ vermutlich auf einen Fake-Shop hin:

  • Der Shop bietet nur ein beschränktes Ange­bot (z.B. Potenz-, Schlankheits- oder Haarwuchsmittel).
  • Es wird eine „100%ige Wirkungs­garantie“ angepriesen.
  • Die Texte sind in schlechtem Deutsch oder Englisch verfasst.
  • Es werden Formulierungen wie „ohne Rezept erhältlich“ verwendet.
  • Der Shop liefert ausschließlich gegen Vorauskasse.
  • Die Webseite weist kein oder nur ein unvollständiges Impressum ohne Kontaktmöglichkeiten auf.

Kreditkarte statt Vorkasse

„Überprüfen Sie vor jeder Bestellung das Impressum und die Zahlungsarten des Online-Shops. Es ist auch sinnvoll, nach Erfahrungsberichten oder Warnungen von Verbraucherorganisationen zu suchen“, so Barth: „Wenn ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist, empfehlen wir, mit Kreditkarte oder PayPal zu bezah­len. Damit haben Geschädigte im Betrugsfall eine höhere Wahrscheinlichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten.“

Das EVZ fasst seine Tipps zum Medikamentenkauf im Internet so zusammen:

  • Das Produkt ist rezeptfrei und in Österreich zugelassen.
  • Der Einkauf erfolgte für den Eigenbedarf mit maximal 3 Packungen pro Medikament.
  • Die Apotheke hat ihren Sitz in einem EU-Staat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen.
  • Das EU-weite Sicherheitslogo ist auf der Webseite leicht auffindbar. Dieses ist ein weißes Kreuz, mit grünen Querstreifen hinterlegt, ergänzt um die jeweilige Länderflagge. Durch einen Klick auf das Logo könne man überprüfen, ob die Internetapotheke registriert und gelistet ist.

Eine Liste der registrierten und geprüften österreichischen Versandapotheken gibt es beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

 

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