Wien. Von Stiftungen bis Erbschaften sind Kuratoren im Einsatz: Die Regeln beleuchtet jetzt eine Neuerscheinung von Notariatsprofi Christoph Mondel.
Das Recht der Kuratoren ist schon auf Grund der unterschiedlichen Aufgabengebiete einigermaßen inhomogen, die breit gestreuten Bestellungsgrundlagen in verschiedenen Gesetzen (ABGB, AußStrG, ZPO, PSG etc) kommen hinzu, heißt es bei Verlag Manz.
Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz hat eine Reihe offener bzw strittiger Fragen neu geregelt, anderes wurde nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre kodifiziert. Autor Dr. Christoph Mondel, MBL, ist öffentlicher Notar in Klosterneuburg und Präsident der österreichischen Notariatsakademie.
Die Neuerscheinung
Das Handbuch soll eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung des Rechts der Kuratoren bieten und es systematisch und mit vielen Beispielen für die Praxis darstellen. Rechtsprechung und Literatur werden in einem allgemeinen sowie einem besonderen Teil berücksichtigt. Konkret behandelt werden u.a.:
- Inländische Gerichtsbarkeit, anwendbares Recht und Zuständigkeit
- Verfahren zur Bestellung, Überwachung und Enthebung von Kuratoren
- Rechte, Pflichten, Haftung und vermögensrechtliche Ansprüche
- gemeinsame Bestellungsvoraussetzungen für die Kuratoren nach § 277 Abs 1 ABGB
- Posteritätskurator
- Kurator für Ungeborene
- Abwesenheitskurator
- Kurator für unbekannte Personen
- Kollisionskurator
- Verlassenschaftskurator
- Stiftungskurator und weitere Kuratoren