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Business, Finanz, Recht, Steuer

EU-einheitliches Crowdfunding: Conda hofft auf Tempo

Daniel Horak ©Yield

Wien. Ein neues EU-Regime vereinheitlicht das Crowdfunding: Mehr Volumen, mehr Regeln, höhere Gebühren. Conda-Gründer Daniel Horak will Österreich bei der Umsetzung in einer Pionierrolle sehen.

Als Sammelsurium separater Regularien biete Europa mangelhafte Entfaltungsmöglichkeiten für Start-ups und expandierende KMUs, heißt es bei der in Österreich gestarteten und heute international tätigen Crowdinvesting-Plattform Conda.

Bislang bedeuteten die Grenzen innerhalb der EU erhebliche Hürden für digitale Finanzierungsmodelle, auf die junge und wachsende Unternehmen vermehrt angewiesen sind: Mit dem „European Crowdfunding Service Provider Regime“ (kurz ECSP) sollen diese Hürden nun fallen. Conda-Gründer Daniel Horak sieht in der neuerdings in Kraft getretenen EU-Verordnung den „Aufbruch in ein neues Zeitalter“, in dem Conda eine Vorreiterrolle einnehmen werde, wie es heißt.

Was konkret kommen soll

Die neue EU-Verordnung ECSP schaffe erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für länderübergreifende digitale Finanzierungen. „Über eine österreichische Crowdinvesting-Plattform könnte damit beispielsweise ein französischer Anleger auch in ein heimisches oder deutsches Unternehmen investieren. Bisher war es mit enormem Aufwand und langen Wartezeiten verbunden, auf digitalem Weg über Landesgrenzen hinweg Kapital aufzustellen. Die ECSP verändert nun alles. Kein Stein bleibt auf dem anderen“, so Horak. Er verspricht dadurch jungen Unternehmen und aufstrebenden Innovator*innen einfacheren Zugang zum Kapital.

Die neuen Regeln

Durch die neue EU-Verordnung erstrecken sich Crowdfinanzierungen künftig über den gesamten Europäischen Markt. Darüber hinaus schaffe die ECSP auch neue Instrumente für digitale Investments (etwa Wertpapier-Emissionen), erhöhe die Schwellenwerte für Finanzierungen auf fünf Millionen Euro pro Projekt und standardisiere den Anlegerschutz innerhalb der EU. Das alles gehe mit einer erhöhten Regulierung einher, die auf der Vergabe von Lizenzen fußt.

„Das Lizenzverfahren ist teuer, die nötigen Vorgaben zu erfüllen ebenfalls. Wir sprechen hier von einem hohen zweistelligen, wenn nicht sogar dreistelligen Euro-Betrag. Von den rund 650 Crowdplattformen, die es derzeit in Europa gibt, werden dadurch vermutlich weniger als 10 Prozent übrigbleiben“, sieht Horak eine Zukunft mit weniger Konkurrenz.

Diese Marktbereinigung trage allerdings „dazu bei, ein professionelles Investment-System für Start-ups und KMUs zu etablieren und die europäische Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich enorm zu steigern“, so Horak.

Eigene Lizenz und Platform-as-a-Service

Bisher war Conda in Österreich, Deutschland, Schweiz, Slowenien, Slowakei, Polen und Liechtenstein aktiv. Man habe bis jetzt rund 200 Projekte erfolgreich finanziert und dabei ein Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro erzielt. Ziel sei es auch, jenen Playern im Alternativfinanzierungsmarkt – also regionalen und sehr spezialisierten Crowdplattformen – die selbst keine ECSP-Lizenz erwerben möchten oder können, eine Lösung anzubieten, um weiter am Markt bestehen und auf europäischer Ebene wachsen zu können. Es gebe bereits Gespräche mit Interessenten.

Nun wünscht sich Horak Tempo – und zwar vom österreichischen Gesetzgeber. Denn die ECSP ist zwar seit 10. November 2021 in Kraft, einen konkreten Fahrplan für Umsetzungsgesetze haben bislang aber nur die wenigsten EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt, so Horak: „Die Zeichen stehen gut, dass Österreich hier zu den Ersten gehören wird.“

Ein Christkind für Crowdinvestoren?

Aktuell hat das Gesetzespaket den Status einer Ministervorlage, mit dem schönen Übertitel „Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapitalmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden“. Der Zeitplan sieht möglicherweise eine Behandlung durch die Regierung noch im Dezember vor.

 

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