Die Uhr tickt. Wer zu hohe Corona-Förderungen eingestrichen hat, soll sie per COFAG-Korrekturmöglichkeit jetzt zurückzahlen, sonst drohen harte Strafen, warnt das Finanzministerium. Rund 1.100 Unternehmen haben das bereits getan.
Seit 1. August 2021 besteht die Möglichkeit zur Korrektur eines Antrags auf Covid-19 Förderungen auf der Webseite der COFAG, der staatlichen Abwicklungsfirma für Corona-Förderungen. Bis Anfang Dezember 2021 wurden 1.140 Korrekturmeldungen eingereicht, so das Finanzministerium.
Das Gesamtvolumen dieser Meldungen beträgt demnach 14,8 Mio. Euro, im Durchschnitt betrug eine Förderkorrektur 13.000 Euro. Der Großteil der gemeldeten Korrekturen (rund 60 Prozent) betraf die Höhe des Zuschusses, der Rest eine fehlende Antragsberechtigung.
Mahnende Worte vom neuen Finanzminister
Österreichs neuer Finanzminister Magnus Brunner: „Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir auf unbürokratische und schnelle Hilfsmaßnahmen gesetzt, um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Dabei wollten wir so kulant wie möglich, aber auch so streng wie nötig vorgehen. Aus diesem Grund haben Betriebe die Möglichkeit, fälschlicherweise erhaltene Wirtschaftshilfen zurückzuzahlen. Ich kann nur an alle Betroffenen appellieren, rechtzeitig die Korrekturmöglichkeit zu nutzen und damit harte Strafen abzuwenden.“
So funktioniert die Korrektur
Unternehmen, die bei der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) einen Zuschuss beantragt und erhalten haben, dieser ihnen aufgrund der anzuwendenden Richtlinien jedoch nicht oder nicht in voller erhaltener Höhe zusteht (z.B., weil sie nicht antragsberechtigt sind oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen Zuschusses notwendig ist), haben die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen. Mit der Korrekturmeldung, die unter www.cofag.at vorgenommen werden kann, werde die Rückzahlung an die Cofag offengelegt und man erhält eine Bestätigung über diese Rückzahlung.
Wo überhöhte Förderungen aufgeblättert werden
Das am meisten betroffene Produkt für Korrekturmeldungen ist laut den Angaben:
- der Umsatzersatz mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Millionen Euro,
- gefolgt vom Ausfallsbonus mit 3,9 Millionen Euro und
- den Fixkostenzuschüssen mit knapp 3 Millionen Euro.
Rund 60 Prozent der Korrekturmeldungen betreffen die Höhe des Zuschusses, 40 Prozent werden wegen fehlender Antragsberechtigung an die Cofag zurückgemeldet.