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Business, Finanz, Recht

Bank Scheich verkauft beschlagnahmte Kryptowährung

©ejn

Frankfurt. Das Bankhaus Scheich hat Kryptowährungen aus Beschlagnahmungen im Wert von ca. 100 Mio. Euro veräußert. Auftraggeber waren das Land Hessen und die Staatsanwaltschaft, das Modell soll auch künftig angewandt werden.

Die Bank hat die Kryptowährungen nach eigenen Angaben innerhalb von einer Woche bis zum 20. Dezember 2021 abverkauft, und zwar für das Land Hessen und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Damit sei ein Setup etabliert, über das nun auch zukünftig Krypto-Transaktionen rechtssicher und schnell abgewickelt werden können, heißt es.

Die umgerechnet 100 Mio. Euro schweren Cyber-Assets stammen laut Medienberichten aus dem Vorgehen der Behörden gegen einen Darknet-Drogenmarktplatz.

„Kontaminierte Coins“ werden sauber

Da die Kryptowährungen im Zusammenhang mit Verbrechen stehen gelten sie als „kontaminierte Coins“ und können nicht auf gängigen Börsen gehandelt werden, so die Bank. Der nun etablierte Prozess stelle sicher, dass Handelspartner informiert werden, dass die Währungen wieder in rechtmäßigem Besitz sind und als „sauber“ deklariert worden sind, so dass eine Veräußerung möglich ist.

Eine Rahmenvereinbarung zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bankhaus Scheich begründe darüber hinaus eine langfristige Partnerschaft und diene als Grundlage für die künftige Veräußerung beschlagnahmter Kryptowerte durch das Land Hessen. Die rechtliche Begleitung des Projekts erfolgte durch die Anwälte von YPOG um Daniel Resas.

Das Bankhaus Scheich habe als lizensierte Bank und regulierter Handelspartner 35 Jahre Erfahrung im Bereich Preisstellung, Market Making und Liquiditätsbereitstellung im traditionellen Handel bspw. von Aktien und Anleihen. Seit 2018 habe man sich darüber hinaus auf den außerbörslichen Handel von Kryptowährungen, Digital Assets und der Tokenisierung spezialisiert.

Die Statements

Oberstaatsanwältin Jana Ringwald: „Kryptowährungen sind das Zahlmittel der Cybercrime. Nicht nur ihre Sicherstellung erfordert ein professionelles Vorgehen, sondern auch ihre Verwertung. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bankhaus Scheich haben eine in Deutschland bislang einzigartige, marktgerechte und rechtssichere Lösung entwickelt, um derartig inkriminiertes Kryptovermögen wieder dem regulären Markt zuzuführen.“

Boris Ziganke, Mitglied des Vorstands des Bankhaus Scheich: „Eine solch große Menge an Kryptowährungen in kürzerer Zeit abzuverkaufen ist komplex und über die klassischen auf Privatanleger fokussierte Plattformen nahezu unmöglich. Dass uns dies aufgrund unserer großen Liquidität im Bereich der Krypto-Vermögenswerte ohne Marktverwerfungen gelungen ist bezeugt unsere führende Stellung in Deutschland im Bereich des Handels von Krypto-Vermögenswerten.“

„Es ist jedenfalls in Deutschland das erste Mal, dass es zu einer derart hochvolumigen Verwertung beschlagnahmter Kryptowerte gekommen ist. Das hat die Beteiligten nicht nur im Abverkauf vor große Herausforderungen gestellt. Vor allem im Umgang mit den geldwäscherechtlichen Anforderungen der Handelsteilnehmer mussten wir praktisch Neuland beschreiten“, so YPOG-Anwalt Daniel Resas.

 

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