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Business, Recht

Investitionsschutz-Verträge werden beendet

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Parlament. Österreich beendet weitere Beendigungsabkommen zu bilateralen Investitionsschutzverträgen und kommt damit einem EuGH-Urteil nach.

Zur Umsetzung des EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln („Achmea“-Urteil vom 6. März 2018, C-284/16) liegen dem Nationalrat weitere Beendigungsabkommen vor.

Diese betreffen bilaterale Investitionsschutz-Abkommen Österreichs mit der Tschechischen Republik, mit Rumänien, mit Bulgarien sowie mit Estland, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Nicht mehr mit Mitgliedsstaaten

Von dem EuGH-Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen. Die bisher dazu vorgelegten Beendigungsabkommen betrafen die Slowakei, Kroatien, Slowenien und Malta.

 

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