Parlament. Österreich beendet weitere Beendigungsabkommen zu bilateralen Investitionsschutzverträgen und kommt damit einem EuGH-Urteil nach.
Zur Umsetzung des EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln („Achmea“-Urteil vom 6. März 2018, C-284/16) liegen dem Nationalrat weitere Beendigungsabkommen vor.
Diese betreffen bilaterale Investitionsschutz-Abkommen Österreichs mit der Tschechischen Republik, mit Rumänien, mit Bulgarien sowie mit Estland, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Nicht mehr mit Mitgliedsstaaten
Von dem EuGH-Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen, so die Erläuterungen. Die bisher dazu vorgelegten Beendigungsabkommen betrafen die Slowakei, Kroatien, Slowenien und Malta.