Open menu
Business, Recht, Steuer

Urteil bringt Post-Gebührenstruktur ins Schwitzen

©ejn

Wien. Die Österreichische Post AG hat laut einem Gerichtsurteil ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber „Konsolidierern“ missbraucht. Die Kläger erwarten jetzt günstigere Tarife. Und die Post-Aktie? Die steigt.

Wie das Kartellobergericht laut einer Aussendung der Kläger rechtskräftig entschieden hat, benachteilige die Post AG sogenannte „Konsolidierer“ und Druckdienstleister seit 1.1.2018 beim Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierter Werbung („Info.Mail“).

Dieser Missbrauch sei nach erfolgter Zustellung der Entscheidung und somit erlangter Rechtskraft binnen eines Monats abzustellen, wodurch in Kürze gleiche Wettbewerbsbedingungen am Postmarkt wiederhergestellt werden, so Kläger portoservice.at in einer Aussendung.

Kläger freut sich über Urteil

Die portoservice.at Versandlogistik GmbH werde als Hauptbetroffener auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Nicht entschieden ist das Kartellverfahren im Bereich Brief-Porto, heißt es weiter.

Portoservice.at mit Sitz in Wien bietet Vor- und Konsolidierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Zustellung von Briefen sowie adressierter Werbung im Auftrag von Großkunden (beispielsweise Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel oder Großhandel) an deren Endkunden. Unter „Konsolidierungsdienstleistungen“ werde dabei vor allem das Avisieren, Prüfen der Maschinenfähigkeit, Vorsortieren und zeitgerechte „Aufliefern“ von persönlich adressierten Postsendungen in einem Verteilzentrum der Österreichischen Post verstanden.

Dadurch werden sowohl die Versandkosten der Absender als auch die Verarbeitungskosten der Österreichischen Post gesenkt, wie es heißt.

Unterschiedliche Konditionen

Die Post gewähre österreichischen Konsolidierern und Druckdienstleistern seit 1.1.2018 bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden eingeschränkte Rabattstaffeln, geringere Rabatte bzw. geringere Jahresboni auf das Entgelt für die Beförderung von persönlich adressierten Massendrucksachen („Info.Mail“). Einfach ausgedrückt: Die Preise, die die Konsolidierer bei der Post bezahlen müssen, stiegen also deutlich. Zudem habe die Post AG die mit Großkunden vereinbarten Rabattstaffeln und Jahresboni einer Geheimhaltungsverpflichtung unterworfen.

Der Sachverhalt wurde laut den Angaben von portoservice.at und drei weiteren österreichischen Unternehmen an das Kartellgericht herangetragen, vertreten vom Wiener Anwalt Johannes Öhlböck. Mit der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht (16 Ok 3/21h, 11.11.2021) zugunsten der Konsolidierer wurde das Kartellverfahren nicht beendet. Ausstehend sei die Entscheidung über den Missbrauch durch Gewährung von zu niedrigen Vorleistungsentgelten im Geschäftsfeld Briefpost (verpflichtende Postsendungen von Unternehmen an Kunden) sowie die Möglichkeit für Geschäftskunden (insbesondere durch die Wahl des „Auflieferortes“) frei auszusuchen, ob sie Umsatzsteuer bezahlen oder nicht. Portoservice.at möchte zudem Schadenersatzansprüche geltend machen.

Für Rechtsanwalt Johannes Öhlböck LL.M. ist die Liberalisierung des Postmarktes mit der Entscheidung „nun auch in Österreich angekommen“. Rahim Abdelrahimsai, Geschäftsführer von portoservice.at, begrüßt die Entscheidung: „Endlich ist das Funktionieren des Wettbewerbs wieder sichergestellt. Unser Unternehmen kann in puncto Kapazitäten wieder aus dem Vollen schöpfen und wir freuen uns, nunmehr wieder alle Kunden servicieren zu können.“ Gleichzeitig sei es ihm „ein großes Anliegen, auf operativer Ebene weiterhin so gut und professionell wie bisher mit der Österreichischen Post zusammenzuarbeiten.“

Die Post AG will laut einem Statement in den Medien das Urteil genau betrachten und umsetzen. Das Unternehmen ist übrigens börsenotiert – und die Post-Aktie hat seit dem Start der öffentlichen Berichterstattung zum Urteil zugelegt, wenn auch nur in geringem Ausmaß.

 

Weitere Meldungen:

  1. Flughafen Wien im Pakt mit Bradford Airport Logistics: Die Helfer
  2. OGH bestätigt Urteil gegen Grasser, halbiert das Strafausmaß
  3. Taylor Wessing berät sennder bei Deal mit C.H. Robinson
  4. Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst: Achtung auf die Details, so Noerr