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Business, Finanz, Recht

FMA ist mit der Hypo-Abwicklung fertig

Helmut Ettl ©FMA

Klagenfurt/Wien. Die geordnete Abwicklung der ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Gruppe ist abgeschlossen: Es war der erste Fall des neuen europäische Abwicklungsregimes, so die FMA.

Die geordnete Abwicklung der ehemaligen Hypo-Alpe-Adria-Gruppe (HAA-Gruppe) ist im Wesentlichen abgeschlossen, teilt die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit: Die FMA hat heute in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde per Bescheid festgestellt, dass nach der Verwertung aller Assets der Betrieb der „HETA Asset Resolution (HETA)“, der Nachfolgegesellschaft der HAA-Gruppe, als Abbaueinheit gemäß § 84 Abs. 12 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) beendet ist.

Dieses Ergebnis sei damit um zwei Jahre früher eingetreten als ursprünglich geplant. Damit ende die Zuständigkeit der FMA als Abwicklungsbehörde, die Eigentumsrechte werden bis zur gesellschaftsrechtlichen Löschung der HETA wieder von ihrer Eigentümerin, der Republik Österreich, ausgeübt und die HETA wird nun gemäß Aktiengesetz liquidiert.

„Neues Abwicklungsregime hat sich bewährt“

„Das Scheitern der Hypo Alpe Adria Bankengruppe an kriminellen Machenschaften war schmerzhaft und verlustträchtig. Die 2015 eingeleitete Abwicklung ihrer Nachfolge- und Abwicklungsgesellschaft HETA nach den Vorgaben des damals neuen europäischen Abwicklungsregimes hat aber wesentlich zur Begrenzung des finanziellen Schadens beigetragen. Sie gilt heute in der EU als Vorbild, wie eine gescheiterte Bank geordnet aus dem Markt zu nehmen ist“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.

Die FMA habe als zuständige Abwicklungsbehörde die neuen Instrumente wie etwa den Aufschub von Fälligkeiten (Moratorium), Gläubigerbeteiligung durch Schuldenschnitte (Herabschreibung von Kapitalinstrumenten) sowie Streichung von Zinszahlungen eingesetzt und damit die die Grundlage geschaffen, auf der die Vermögenswerte „geordnet, aktiv und bestmöglich verwertet werden konnten“, so die FMA-Vorstände in einer Aussendung. Das habe Rechtssicherheit geschaffen und betriebswirtschaftliche Flexibilität ermöglicht.

Der Abbau und sein Ergebnis

Der Abbau der Vermögenswerte erfolgte hauptsächlich durch den Verkauf von Kreditforderungen an andere Kreditgeber, die Vereinbarung vorzeitiger Tilgungen bzw. Umfinanzierungen durch den Kreditnehmer, Verkäufe von Tochtergesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen sowie im Rahmen von Portfoliotransaktionen über Bündel von Vermögenswerten.

Hatten die Sachverständigengutachten ursprünglich einen Erlös aus der Verwertung der Vermögenswerte in Höhe von rund € 6 Mrd. erwartet, so sei es letztlich durch die geordnete Abwicklung gelungen, bisher bereits € 10,8 Mrd. an die Gläubiger berücksichtigungsfähiger, nicht nachrangiger Verbindlichkeiten zu verteilen. Ein etwaiges Restvermögen nach der aktienrechtlichen Liquidation werde im Wesentlichen ebenfalls noch den Gläubigern berücksichtigungsfähiger, nicht nachrangiger Verbindlichkeiten zugute kommen.

Laut Gutachten eines Wirtschaftsprüfers hätte ein (fiktives) Insolvenzverfahren den berücksichtigungsfähigen HETA-Gläubigern eine Quote von 45,3% gebracht, die Abwicklung gemäß BaSAG habe diese hingegen bisher bereits mit einer Quote in Höhe von 86,3% befriedigt, so die FMA. „Die Abwicklung der HETA war der erste Fall, der europaweit nach den gesetzlichen Regeln des neuen europäischen Abwicklungsregimes durchgeführt wurde. Wir haben hier in weiten Teilen unionsrechtliches Neuland betreten“, so die FMA-Vorstände. Dass man dabei erfolgreich gewesen sei, belege die Tatsache, dass „keine einzige Beschwerde und Klage gegen die in diesem Verfahren erlassenen Bescheide der FMA vor Gericht letztlich erfolgreich war“, so Ettl und Müller.

 

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