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Business, Recht

Drohne geschenkt bekommen? Diese Regeln gelten

©ejn

Austro Control. Wenn zu Weihnachten eine Drohne unter dem Christbaum lag, dann soll ein neuer Guide helfen, so die Luftfahrtbehörde Austro Control.

Informationen zu Drohnenführerschein, Registrierung und Drohnenflug gibt es auf der Austro Control-Website www.dronespace.at.

Regeln für autonome Luftfahrzeuge

Drohne ist nicht gleich Drohne: Angehende Pilot*innen sollten sich im Vorfeld intensiv mit dem neuen Gerät und dem geltenden Regulativ auseinandersetzen, warnt die Austro Control. Zunächst ist wichtig, das Gewicht der Drohne zu kennen, weil es große Unterschiede zwischen den Vorgaben für kleine Drohnen, mit maximal 250 Gramm oder für ein größeres Gerät zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm gibt:

Eine kleine Drohne mit maximal 250 Gramm darf an den meisten Orten sofort nach der Registrierung problemlos betrieben und von jedem gesteuert werden, der sich mit dem Betriebshandbuch auseinandergesetzt hat.

Liegt unter dem Christbaum aber ein größeres Gerät zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm gibt es folgende Unterscheidungen zu beachten:

  • Für Flüge in der Nähe von Personen mit Drohnen bis max. 500 Gramm (Kategorie A1) muss sich der Pilot mit dem Benutzerhandbuch vertraut machen.
  • Beim Betrieb von Drohnen ab 250 Gramm muss für die zum Drohnenflug erforderlichen Kenntnisse zusätzlich ein kostenloser Online-Kurs absolviert und danach online ein Test („Drohnenführerschein“), ebenfalls kostenlos, abgelegt werden.
  • Wer mit einer Drohne zwischen 500 Gramm und 25 Kilogramm weit entfernt von Personen fliegen will, muss sich mit dem Benutzerhandbuch vertraut machen sowie Online-Kurs und Drohnenführerschein absolvieren (Kategorie A3). Wichtig ist hier, dass bei jedem Flug ein Sicherheitsabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden muss, so die Austro Control.
  • Für Flüge, die in besiedelten Gebieten mit Drohnen zwischen 500 Gramm und 2 Kilogramm und mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand zu Personen durchgeführt werden sollen (Kategorie A2), ist zusätzlich die Absolvierung von Flugpraxis sowie die Ablegung einer Theorie-Prüfung bei Austro Control erforderlich.

Registrierung und Drohnenführerschein

  • Für Betreiber*innen einer Drohne genüge eine einmalige Registrierung, die Kosten dafür belaufen sich auf 31,20 Euro. Das vergebene Kennzeichen muss auf sämtlichen Fluggeräten angebracht werden. Die Registrierung wird per Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt und ist sofort gültig. Nach drei Jahren ist eine Erneuerung der Registrierung erforderlich. Die Drohnen müssen außerdem verpflichtend versichert werden, so die Behörde.
  • Für den Drohnenführerschein wird ein umfassender Online-Trainingskurs aus den Bereichen Luftrecht und Sicherheit, menschliches Leistungsvermögen, betriebliche Verfahren und Allgemeines zum Thema Drohnen angeboten. Der Drohnenführerschein könne nach positivem Abschluss sofort ausgedruckt bzw. auf dem Smartphone abgespeichert werden. Er gilt als behördliches Schriftstück und ist beim Betrieb einer Drohne immer mitzuführen. Der Online-Vorbereitungskurs und der Online-Test sind kostenfrei. Der Drohnenführerschein gilt fünf Jahre.

Das Statement

„Wer heuer eine Drohne unter dem Christbaum findet, steuert zuerst am besten die Austro Control-Drohnen-Informationsplattform www.dronespace.at an. Es freut uns, dass diese Plattform so gut angenommen wird: Seit Anfang des Jahres wurden 26.000 Registrierungen durchgeführt und knapp 40.000 Drohnenführerscheine ausgestellt“, sagt Austro Control Geschäftsführerin Valerie Hackl. Auch alle Details zum EU-Regulativ mit Drohnenführerschein und Registrierung seien über dronespace.at abrufbar. Weitere Hilfe gibt es durch die Austro Control Drohnen-App „Dronespace“ (iOS und Android).

 

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