Arbeitsrecht. Mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz beschäftigt sich ein neuer Kommentar bei LexisNexis.
Ziel des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes ist die Schaffung einheitlicher und praktikabler Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten und damit die Festlegung gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen, auch für Dienstnehmer von Gebietskörperschaften, heißt es beim Verlag LexisNexis: Die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen und Pflichtruhezeiten sollen eine übermäßige Beanspruchung der Dienstnehmer verhindern, was nicht zuletzt im Interesse der Patienten liege. Wer möchte schon von übermüdeten und ausgebrannten Ärzten behandelt und operiert bzw. von erschöpftem Pflegepersonal betreut werden?
Die Kommentierung folgt dem Aufbau des Gesetzes in chronologischer Reihenfolge, wobei Grafiken und Tabellen die Übersicht und damit die Praxistauglichkeit erhöhen sollen.
Die Neuerungen
In die jetzt erschienene 8. Auflage des Kommentars (Stand Oktober 2021) wurden die aktuellen Neuerungen eingearbeitet:
- Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz wurde zuletzt im Juli 2021 novelliert (BGBl I 2021/168). Die Novelle ermöglicht – mit Betriebsvereinbarung und bei Zustimmung der Vertreter der Betroffenen – die Zulassung über 48 stündiger Wochendurchschnittsarbeitszeiten für weitere sieben Jahre.
- Auch der im Zuge der Erlassung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (BGBl I 2018/100) erfolgte Entfall des § 15 Abs 2 KA-AZG wurde, neben der aktuellen Judikatur und Literatur, eingearbeitet, so der Verlag.
Der Autor
Dr. Lukas Stärker ist Arbeitsrechtsexperte und Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer, Fachautor und -vortragender.