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Business, Personalia, Recht

Staatsanwälte-Präsident Jarosch wechselt zu Rosam

Gerhard Jarosch ©Ian Ehm

Wien. Die PR-Agentur Rosam.Grünberger holt Staatsanwalt Gerhard Jarosch als Partner an Bord: Er soll den Bereich Litigation PR ausbauen – „gegen Vorverurteilungen“.

Um den steigenden Bedarf an Kommunikationsberatung zu Rechtsthemen, Klagen und Prozessen abdecken zu können, werde der Bereich Litigation PR neu implementiert, heißt es bei der Agentur: Die Eigentümer Wolfgang Rosam und Silvia Grünberger haben demnach mit Jahresbeginn Gerhard Jarosch, zuletzt Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien, als weiteren Partner an Bord geholt.

Ebenfalls neuer Partner wird der frühere Journalist und Casinos Austria-Pressesprecher Martin Himmelbauer. Künftig tritt die PR-Agentur als Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner auf. Die Anteilsverteilung lautet laut den Angaben:

  • Wolfgang Rosam (54%)
  • Silvia Grünberger (26%)
  • Gerhard Jarosch (10%)
  • Martin Himmelbauer (10%)

„Vorverurteilungen an der Tagesordnung“

Jarosch war unter anderem Präsident und Sprecher der Österreichischen Staatsanwälte. Zuletzt war er Österreich-Vertreter bei der EU-Rechtshilfeagentur Eurojust in Den Haag.

Heute sei jeder Manager und Unternehmer „mehr denn je in den Themen Legal und Compliance gefordert. Bevor noch eine Anklage erhoben wird, steht ein Manager oder Unternehmer häufig schon in den Medien. Je prominenter jemand ist, desto stärker läuft er Gefahr, durch eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit einen enormen Schaden an seiner Reputation zu erleiden“, so Wolfgang Rosam und Silvia Grünberger.

„In spektakulären, medienwirksamen Gerichtsverfahren kann mangelhafte Kommunikation im Dreieck zwischen Gerichten, Verfahrensbeteiligten und Medien zu einem Reputationsschaden führen, der die Folgen des Prozesses bei weitem übersteigt“, wird Gerhard Jarosch zitiert: „Die komplizierte Rechtssprache muss für die Öffentlichkeit übersetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.“ Gerade weil Gerichte und rechtssprechende Behörden „die Öffentlichkeit über ihre Verfahren nur eingeschränkt informieren dürfen, sollten Prozessparteien die Möglichkeiten der modernen PR nutzen“, so Jarosch.

 

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