Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Tools

Zivilverfahren werden digital(er): Neue Novelle kommt

©ejn

Parlament. Die Zivilverfahrens-Novelle 2021 bringt digitale Akten- und Verfahrensführung, neue Gerichtsstände für Cybermobbing und Airline-Streitigkeiten, Gerichtsgebühren nach Datenvolumen und mehr.

Die Zivilverfahrens-Novelle 2021 hat den Justizausschuss des Nationalrats erreicht: Vorrangiges Ziel der umfassenden, vom Justizministerium vorgelegten Novelle ist die Anpassung der Verfahrensgesetze an die fortschreitende Digitalisierung der Justiz, insbesondere der digitalen Aktenführung, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Laut der Vorlage werden auch weitere Verbesserungen des Verfahrensrechts angestrebt, die eine Erleichterung der Verfahrensführung und eine Verbesserung des Zugangs zum Recht bewirken sollen, ebenso wie eine Rechtsbereinigung in diesem Bereich, um eine leichtere Auffindbarkeit und einen besseren Überblick über die Rechtslage für die RechtsanwenderInnen zu ermöglichen.

Verfahren sollen bleiben, Papier soll gehen

Die verfahrensrechtlichen Vorgaben und Abläufe sollen grundsätzlich nicht verändert werden. Dort, wo die digitale Aktenführung Sonderregelungen erfordert, wie dies etwa bei der Unterschriftsleistung der Fall ist, sollen neue Regelungen geschaffen werden, die parallel zu den für auf Papier geführten Akten gelten.

Um jedoch eine möglichst vollständige digitale Aktenführung zu gewährleisten und die parallele Führung eines Papierakts zu vermeiden, soll die Einbringung von physischen Originalen minimiert werden. So soll beispielsweise vorgesehen werden, dass Urkunden nur mehr in Abschrift vorzulegen sind, soweit nicht ausdrücklich deren Vorlage in Urschrift vom Gesetz angeordnet oder vom Gericht verfügt wird.

Gebühren nach Datenvolumen

Ein weiteres Ziel der Novelle ist eine bürgerfreundliche und verwaltungsentlastende Neuregelung der Gebühren für die Akteneinsicht: Bekanntermaßen wurde Österreichs Justiz in der Vergangenheit häufig dafür kritisiert, dass der Obolus für die Akten im internationalen Vergleich schmerzhaft hoch sei – und nach (Papier-)Seite bemessen wurde.

Künftig soll nun etwa für elektronische Kopien, die auf von der Justiz zur Verfügung gestellten Datenträgern erstellt werden, ein neuer, nach dem Datenvolumen gestaffelter Gebührenansatz zur Anwendung gelangen. Beseitigt werden sollen Doppelgleisigkeiten bei der Einbringung von Gebühren, Geldstrafen und Kosten.

Neue Gerichtsstände

An weiteren Neuerungen stehen u.a. an:

  • Mit der Novelle sollen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz und für Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung neue Gerichtsstände geschaffen werden.
  • Weiters wird in Streitigkeiten nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz der Vorlage zufolge die streitwertunabhängige Anrufung des Obersten Gerichtshofs ermöglicht.
  • Eine Erweiterung ist etwa für die für ein strittiges Trennungsverfahren gewährte Verfahrenshilfe auf das einvernehmliche Trennungsverfahren vorgesehen.
  • Modernisiert werden sollen auch die Bestimmungen über die Bestellung der Laienrichter*innen in Handelssachen.
  • Im gerichtlichen Sachverständigenwesen werden etwa gesetzliche Nachschärfungen in den Verfahrensbestimmungen zur Bestellung von Sachverständigen vorgesehen.
  • Die E-ID soll künftig auch im Bereich der elektronischen Kommunikation der Sachverständigen und Dolmetschern mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs Anwendung finden.

 

Weitere Meldungen:

  1. Kanzlei Schiefer holt Kohlmann, Dinkic für ESG und Digitalisierung
  2. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  3. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  4. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament