Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Taylor Wessing verteidigt die Glens des schottischen Whisky

Wiebke Baars ©Taylor Wessing

Hamburg. Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing blieb im Rechtsstreit um die Whisky- Bezeichnung „Glen“ in zweiter Instanz für die Scotch Whisky Assocation siegreich. Der Prozessgegner, eine deutsche Brennerei, will jetzt „Aus dem verbotenen Tal“ auf die Flaschen schreiben.

Unter der Federführung der Hamburger Partnerin Wiebke Baars von Taylor Wessing gewann die Scotch Whisky Assocation (SWA) den seit 2013 geführten Rechtsstreit um die Bezeichnung „Glen Buchenbach“ der schwäbischen Brennerei Klotz nun in 2. Instanz, so die Kanzlei: Konkret wies das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am 20. Januar 2022 die Berufung der Brennerei gegen ein Urteil aus der Vorinstanz von 2019 zurück. Demnach verstößt Klotz mit der Verwendung des Namens „Glen Buchenbach“ gegen die Spirituosen-Verordnung der EU.

Die SWA hatte dagegen geklagt, da der Namensbestandteil „Glen“ nach ihrer Ansicht eine Anspielung auf die schottische Herkunft des Whiskys und irreführend sei, und 2019 vor dem Landgericht Recht bekommen. Die SWA wurde auch zu diesem Zeitpunkt von Taylor Wessing beraten.

„Ein Glen ist ein kleines schottisches Tal“

Die Nutzung von ‚Glen‘ sei eine widerrechtliche Anspielung auf die geschützte geografische Angabe ‚Scotch Whisky‘ im Namen des deutschen Whiskys, heißt es: Das Wort ‚Glen‘ bedeutet auf Gälisch ‚kleines Tal‘ und ist gälisch/schottischen Ursprungs. Verbraucher könnten also fälschlicherweise bei ‚Glen‘ an einen schottischen Whisky, einen ‚Scotch‘, denken und nicht an einen deutschen Whisky, so Markenrechtlerin Baars.

Konkret haben die Recherchen der Kanzlei gezeigt, dass eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Europa bei Glen im Zusammenhang mit Whisky an Scotch Whisky denken, heißt es weiter: Glen werde nahezu ausschließlich für ‚Scotch Whiskys‘ verwendet. Vor allem die bekannten, höherwertigen Whiskysorten aus Schottland führen diesen Namensbestandteil. Die EU-Spirituosenverordnung untersagt Anspielungen und irreführende Angaben über die Herkunft eines Whiskys.

SWA geht im Ausland aktiv gegen Probleme vor

Katharina Reuer, Salary Partnerin bei Taylor Wessing, vertrat in dem Verfahren gemeinsam mit Baars die schottische Seite. Baars und Reuer betonen, dass es für die internationale Strategie der SWA wichtig sei, die schottische Whisky-Industrie zu schützen. Deshalb gehe die SWA auch im Ausland gegen Nachahmer und mögliche Irreführung vor.

Bei der Entscheidung des Hamburger Gerichts sei besonders hervorzuheben, dass falsche oder irreführende Angaben in der Bezeichnung des Produkts nicht durch klarstellende Hinweise auf der Verpackung ausgeglichen oder geheilt werden könnten. „Damit könnte man den Schutz der geografischen Herkunft zu leicht aushebeln“, so Baars: „Der Gesetzgeber hat seinen Willen da sehr deutlich gemacht.“

Künftig aus dem „verbotenen Tal“

Brennerei Klotz – ein schwäbischer Familienbetrieb – ist mit dem Urteil nicht glücklich, auch wenn man es selbstverständlich respektiere, wird Gesellschafter Jürgen Klotz in den deutschen Tageszeitungen zitiert: Glen bedeute Tal, das Gericht habe also offiziell festgestellt, dass es nur in Schottland Täler gibt, meint zumindest Klotz. Allerdings sei die SWA als milliardenschwere Organisation ein zu übermächtiger Gegner.

Sein Whisky wird in Zukunft wohl „Buchenbach Gold“ heißen. Dafür will Klotz künftig seinen Gin „Glen Buchenbach“ nennen. Und auf jeder Flasche aus der Brennerei soll künftig stehen: „Aus dem verbotenen Tal“. Was die Kundinnen und Kunden wohl auch in einigen Jahren noch an den in Deutschland ziemlich öffentlichkeitswirksamen Streit erinnern dürfte.

 

Weitere Meldungen:

  1. Volksbank Wien holt sich 500 Mio. Euro: Die Kanzleien
  2. Mehr Platz: Social Housing Bond der DKB mit Hogan Lovells
  3. Dorda berät GalCap Europe bei Immobilienkauf in Wien
  4. ScherbaumSeebacher berät EOSS Industries beim Erwerb der BDI-Gruppe