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Personalia, Recht

Nach Posten-Chats: OGH-Vizepräsidentin leitet nicht mehr

Justizpalast ©ejn

Justizreform. Vizepräsidentin Eva Marek übt ab sofort keine „leitungs- oder sonstige Aufgaben in der Justizverwaltung“ aus, teilt der Oberste Gerichsthof (OGH) mit. Das Höchstgericht fordert neue Modalitäten bei der Postenbesetzung.

Wörtlich heißt es in einer Mitteilung des OGH, dass „Vizepräsidentin Mag. Eva Marek ab sofort keine Leitungs- oder sonstige Aufgaben in der Justizverwaltung des Gerichtshofs ausüben wird. Ihre Agenden übernimmt Vizepräsident Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr. Davon unberührt bleibt die Tätigkeit von Mag. Marek als Richterin eines allgemeinen Strafsenats des Obersten Gerichtshofs“. Damit reagiert der OGH auf die Veröffentlichung von Chatnachrichten über angeblichen Postenschacher in der Justiz.

Forderung nach mehr Transparenz

Die Richterinnen und Richter des OGH werden übrigens vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Justizministers bzw. der Justizministerin ernannt, und zwar auf Basis von Dreiervorschlägen des Personalsenats des OGH. Zwar seien die Staatsspitzen bei der Besetzung nicht an den Dreiervorschlag gebunden, sie seien ihnen aber in den letzten Jahrzehnten ausnahmslos gefolgt, heißt es.

Künftig soll es auch für die Bestellung von Präsident bzw. Vizepräsidenten ein solches Verfahren geben, schlägt der OGH vor: Er hat vor wenigen Tagen eine Stellungnahme zur „aktuellen Berichterstattung über die Besetzung von Planstellen in der Justiz“ veröffentlicht, in der er Reformwünsche äußert – bzw. bekräftigt, denn sie liegen seit Jahren auf dem Tisch.

Demnach hat der OGH durch seine Vollversammlung bereits im Jahr 2019 die Forderung erhoben, für die Planstellen der Präsident*in und der Vizepräsident*innen des Obersten Gerichtshofs Besetzungsvorschläge eines richterlichen Gremiums vorzusehen und am 27. März 2019 die Anregung an den Gesetzgeber beschlossen, auch für diese Planstellen Personalsenatsvorschläge durch eine Gesetzesänderung einzuführen.

Vorschläge wie bei einfachen Richtern

Diese Anregung wurde nicht nur in den Tätigkeitsbericht des Obersten Gerichtshofs für das Jahr 2018 aufgenommen, sondern in der Folge durch seine Präsidentin wiederholt an die politischen Entscheidungsträger im Bundesministerium für Justiz herangetragen, heißt es beim OGH weiter: Der Vorschlag eines aus weisungsungebundenen Richtern bestehenden Personalsenats gerade bei der Besetzung der höchsten Funktionspositionen in der Gerichtsbarkeit würde demnach einen ganz wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens der Bürger*innen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung leisten und erscheine nicht zuletzt auch im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben geboten.

Durch den Vorschlag eines gewählten, unabhängigen richterlichen Gremiums ließe sich schon der Anschein einer Einflussnahme bei der Besetzung dieser für die Gerichtsbarkeit bedeutsamen Positionen vermeiden, so der OGH weiter.

 

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