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Business, Recht

PCR-Tests: Lifebrain punktet mit Wolf Theiss vor Gericht

©ejn

Ausschreibungen. Das Wiener Lifebrain-Labor begrüßt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG): Es hat die Vergabe für Schultests in zwei Bundesländern für rechtswidrig erklärt. Kanzlei Wolf Theiss war behilflich.

Am 21.1.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht dem Einspruch des Lifebrain-Labors gegen die Vergabe für Schul-PCR-Tests an rund 2.900 Standorten in Niederösterreich und Oberösterreich durch das Bildungsministerium (BMBWF) an ein NÖ-Unternehmen stattgegeben und die Vergabe für rechtswidrig erklärt, heißt es dazu: Das Ministerium habe wider besseren Wissens und erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag nachträglich um rd. 2 Mio. Euro auf insg. 15,8 Mio. erhöht, da die Verwendung eines speziellen PCR-Testkits verlangt wurde.

Das Bundesverwaltungsgericht verhängte dafür eine Geldbuße in der Höhe von 500.000 Euro. Sie kommt – wie alle derartigen Strafen – der heimischen Forschung zugute und fließt konkret an den Forschungsfonds FWF. Der erfolgreiche Bieter hat den Auftrag übrigens bereits zuvor an einen anderen Konkurrenten verloren. Lifebrain erhofft sich nun aber mehr Qualität im Rahmen der Auftragsvergabe, wie es heißt.

Berater und Statements

„Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit vollinhaltlich unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind“, so Univ.-Prof. Michael Havel, Geschäftsführer des Lifebrain-Labors.

Durchgeführt wurde der Einspruch gegen das Vergabeverfahren von einem Team der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss, bestehend aus Manfred Essletzbichler (Partner, Leiter Vergaberecht), Johann Hwezda und Dominik König. „Das Urteil ist in vieler Hinsicht bemerkenswert“, so Essletzbichler: „Die klare Verurteilung einer nachträglichen Abänderung von Inhalten des Vergabeverfahrens durch das BMBWF bzw die BBG und insbesondere die außerordentlich hohe Geldbuße, mit der Bewertung, es handle sich um einen ‚schweren Verstoß‘ und eine ‚große Schädigung‘ wider besseres Wissens, könnte langfristig Auswirkungen auf Vergabeverfahren haben und deren Qualität und Umsichtigkeit nachhaltig verbessern.“

Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) wiederum hält fest, dass die mit verschiedenen Test-Providern bestehende, allgemeine Rahmenvereinbarung für Laboranalysen von dem Urteil nicht angetastet werde: Aufgehoben worden sei lediglich eine bestimmte Vergabeentscheidung.

 

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