Wien. In der Strafsache gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Personen wurde heute das schriftliche Urteil zugestellt. Damit öffnet sich der Vorhang für den nächsten Akt.
Konkret wurde heute Früh, 28.1.2022, das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien zugestellt. Damit ist der Weg frei für die nächsten Schritte, denn bekanntlich wollen Ex-Minister Grasser und weitere Beschuldigte berufen.
Aufgrund der angemeldeten Rechtsmittel von acht Angeklagten ist das Urteil nicht rechtskräftig, zur Entscheidung darüber ist nunmehr der Oberste Gerichtshof in Wien zuständig, so das Landesgericht. Dagegen erwuchsen die zu sechs Angeklagten ergangenen Freisprüche in Rechtskraft, die Anklagebehörde akzeptierte die Senatsentscheidung.
Das Urteil
Am 4.12.2020 verkündete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Marion Hohenecker am 169. Verhandlungstag das Urteil über die 14 Angeklagten in der Causa BUWOG und wegen weiterer großer Anklagekomplexe. Im Hauptverfahren wurden neben den Angeklagten über 150 Zeuginnen und Zeugen gehört. Die Verhandlungsprotokolle haben mehr als 16.000, die umfangreiche Urteilsausfertigung umfasst knapp 1.300 Seiten, heißt es dazu. Bereits die Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 20.7.2016 war 825 Seiten stark.
Nach der abschlägigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien über die gegen die Anklage erhobenen Einsprüche begann die öffentliche Hauptverhandlung am 12.12.2017 im Großen Schwurgerichtssaal.
Die Frist für Rechtsmittel
Grundsätzlich ist eine Nichtigkeitsbeschwerde binnen vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils einzubringen. Im Falle extremen Umfangs des Verfahrens habe das Landesgericht diese Frist über Antrag aber zu verlängern.