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Außergerichtliche Lösungen im Rechtsschutz immer wichtiger

©D.A.S. auf YouTube

Lediglich 16 Prozent der gemeldeten Rechtsfälle landen bei der D.A.S. Rechtsschutz AG vor Gericht. Der weitaus größte Teil kann direkt, also ohne ein Gerichtsverfahren gelöst werden.

Die für diese Fälle eingesetzte D.A.S. Direkthilfe® ist eine seit Jahrzehnten erfolgreiche Methode, Rechtskonflikte ohne Anwalt und Gerichtsprozess zu lösen. Erfahrene D.A.S. eigene Juristinnen und Juristen kümmern sich dabei, wann immer der Rechtsfall es möglich macht, gleich selbst darum und schaffen das Problem rasch und effizient aus der Welt.

Diese sogenannte außergerichtliche Lösung spart D.A.S. Kundinnen und Kunden viel Zeit und schont ihre Nerven. Denn Gerichtsverfahren sind meist langwierig und der Ausgang kann nicht wirklich vorhergesehen werden. Denn Recht haben, heißt nicht gleich Recht bekommen.

Die D.A.S. Direkthilfe® hat aber noch einen wichtigen Vorteil. Geht es beim Rechtsfall um zwischenmenschliche Beziehungen – denken Sie an Nachbarn oder Geschäftspartner – dann werden diese so weniger belastet. Man will mit seinen Nachbarn doch schon eher in Ruhe beisammen wohnen, oder?

Wenn außergerichtlich nicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann, dann empfiehlt die D.A.S. ihren Kunden natürlich spezialisierte Anwälte. Und auch die Wahl eines eigenen Rechtsvertreters ist jederzeit möglich. So sorgt die D.A.S. dafür, dass ihre Kunden zu ihrem Recht kommen.

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