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Bildung & Uni, Recht, Tools

Sollen Anwälte und Notare direkt ins Firmenbuch schreiben dürfen?

©Verlag Österreich

Prag/Wien. In Tschechien ist die Direkteintragung in das Handelsregister durch Notare längst Praxis. Die Entwicklung in Österreich behandelt eine Neuerscheinung.

In Österreich hat das Rechtsinstitut immerhin bereits Eingang in das Kurz/Strache-Regierungsprogramm 2017 – 2022 gefunden: Zu einer Umsetzung kam es nicht, hielt doch auch die seinerzeitige Koalition bekanntlich nicht die vollen fünf Jahre durch. Doch auch das aktuelle Regierungsprogramm enthält die weitere Beschleunigung von digitalen Verfahrensabläufen.

Allerdings fehlt es im deutschen Sprachraum bisher an einer eingehenden Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen einer Direkteintragung in das Firmenbuch, heißt es beim Verlag Österreich. Diese Lücke soll die Neuerscheinung „Die Direkteintragung in das Firmenbuch durch Notare und Rechtsanwälte“ schließen.

Der Inhalt

Ausgehend von den tschechischen Erfahrungen setzt sich dieses Buch auf Basis eines Forschungsprojekts auf rund 170 Seiten mit der Möglichkeit zur Einführung einer solchen Einrichtung in das österreichische Firmenbuchrecht auseinander. Ein halbes Dutzend Praktiker aus Gerichtsbarkeit, Anwaltschaft und Notariat sowie Rechtswissenschafter und eine Rechtswissenschafterin aus Österreich, Tschechien und der Slowakei kommen zu Wort.

Behandelt werden Aspekte im Gesellschafts-, Verfahrens- und Berufsrecht, wobei auch unionsrechtliche, verfassungs- sowie grundrechtliche Aspekte behandelt werden. Erarbeitet werden die wesentlichen rechtsdogmatischen Eckpunkte für eine Implementierung des Instituts der Direkteintragung durch Notariat und Anwaltschaft in das österreichische Firmenbuchrecht, so der Verlag.

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