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„Zivilverfahren“-Herausgeberin Deixler-Hübner: Die Neuerungen

Astrid Deixler-Hübner ©Studio Engleder

Fachbücher. „Zivilverfahren“ von Univ.-Prof. Astrid Deixler-Hübner ist in 12. Auflage erschienen: Die Autorin über aktuelle Reformen und neue Trends im Zivilrecht.

Univ.-Prof. Astrid Deixler-Hübner ist Herausgeberin des Kommentars zur Exekutionsordnung sowie Autorin des Lehrbuchs „Zivilverfahren“: Beide sind Teil des Sortiments von Fachverlag LexisNexis. „Zivilverfahren“ – Mitautor ist Uni Münster-Professor Thomas Klicka – soll Studierenden wie Berufsanwärtern (Rechtsanwalts- und Richteramtsanwärter*innen) und all jenen, die an rascher Information über das Zivilverfahrensrecht interessiert sind, den entsprechenden Überblick bieten, so der Verlag.

Die neue Auflage

Vor Kurzem ist die 12. Auflage erschienen. In einem Interview auf der Website ihres Verlags geht Deixler-Hübner – sie ist Institutsvorständin des Juridicums der JKU Linz – auf aktuelle Entwicklungen ein, darunter die Neuerungen in der Exekutionsordnung (GREx): „Bislang musste der Gläubiger bei der Exekution wegen Geldforderungen die genauen Exekutionsobjekte bezeichnen, obwohl ihm das entsprechende Vermögen des Verpflichteten meist unbekannt war. Durch Implementierung der Möglichkeit der Beantragung von (einfachen und erweiterten) Exekutionspaketen samt eines Vermögensverzeichnisses, wird nun mehr Rechtssicherheit und auch eine Effizienzsteigerung erreicht“, so Deixler-Hübner.

©LexisNexis

Bei der Möglichkeit der Verwalterbestellung seien zwei Aspekte zu beachten: Einerseits dient sie zwar auch der Steigerung der Effizienz und Rechtssicherheit, andererseits kann sie in einzelnen Bereichen auch überschießend sein. Dies könnte wiederum in einer ungerechtfertigten Kostenbelastung für den Gläubiger münden.

Sehr positiv sieht Deixler-Hübner die jetzt gesetzlich geschaffene Möglichkeit, bei offenkundiger Zahlungsunfähigkeit ein Gesamtvollstreckungsverfahren beantragen zu können, und das Exekutionsverfahren währenddessen ruhen zu lassen. „Da nun bereits zu einem früheren Zeitpunkt aktiv Handlungen gesetzt werden können, wird durch § 49a EO der Verfahrensaufwand wesentlich verringert.“

Bremsen ist schwieriger geworden

Bislang hatten die Verpflichteten unzählige Möglichkeiten das Verfahren mit Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen zu verschleppen, bis sich erst relativ spät herausgestellt hat, dass in Wahrheit Zahlungsunfähigkeit herrscht. Freilich dürfe die Prüfpflicht des Gerichts dabei nicht überspannt werden, weil sich dadurch das Exekutionsverfahren erst recht wieder in die Länge ziehen würde, warnt Deixler-Hübner.

Enttäuscht ist sie dagegen von den aktuellen Entwicklungen im Familienrecht: Das ins Regierungsprogramm aufgenommene Projekt der Familienrechtsreform mit der Abschaffung des Verschuldenssystems bei der Scheidung werde offenbar nicht mehr weiterverfolgt und stehe auf dem Abstellgleis. Nur die Reform des Kindesunterhalts wurde in ersten Schritten in Angriff genommen, wobei die vom Bundesministerium für Justiz vorgelegten ersten gesetzlichen Überlegungen sicherlich in vielen Details noch mit den Expert*innen genauer diskutiert werden müssen, heißt es.

Covid-19 schadet der Qualität des Studiums

Was aktuelle Entwicklungen in der Lehre betrifft, so sieht die Expertin in den Auswirkungen von Covid-19 und „Distance Learning“ einen großen Nachteil für die Studierenden: Diese beteiligen sich oft aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr aktiv an Lehrveranstaltungen, dadurch entfalle die wichtige und notwendige Interaktion mit den Lehrenden. „Seit dem Beginn der Pandemie zeichnet sich leider die Tendenz ab, dass Prüfungen nun schlechter ausfallen“, warnt Deixler-Hübner. Mit dem neuen Tool LearnJack sollen Student*innen ihr aus dem Lehrbuch erlangtes Wissen selbstständig überprüfen können.

 

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