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Die Online-Notare: So rechnet das Start-up notarity ab

Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger ©Alexander Schindler

Österreich. Das Start-up notarity will notariatspflichtige Geschäfte schnell und voll digital abwickeln: Gründer Alexander Gugler über Kosten und Einnahmen, die ersten Erfahrungen am deutschen Markt und künftige Expansionspläne.

Das Wiener Start-up notarity hat vor Kurzem eine Webplattform gelauncht, auf der digitale Dienstleistungen bei Notar*innen in Anspruch genommen werden können. Derzeit werde nur ein Bruchteil aller notarieller Urkunden digital errichtet. Das Legal Tech Start-up möchte das ändern und dem digitalen Notariat zum Durchbruch verhelfen.

Wichtiger Faktor dabei: Österreich ist einer der europäischen Spitzenreiter der Digitalisierung der Notariatsbranche, seit 2020 bestehen hierzulande die gesetzlichen Möglichkeiten, notarielle Dienstleistungen digital in Anspruch zu nehmen.

Die Notare in der Betaphase

Die ersten Transaktionen wurden dabei bereits über notarity abgewickelt, u.a. auch das eigene Funding ist so gelaufen. In der aktuellen „Betaphase“ funktioniert die Abrechnung laut notarity-Gründer Alexander Gugler so: Man verrechne die Leistungen direkt mit den Partnernotariaten, wobei eine Basefee von 30 Euro pro Transaktion zum Tragen komme (inkl. Bearbeitung von zwei Parteien und zwei Dokumenten).

Die Honorarvereinbarung und Abrechnung zwischen den Notaren und deren Klienten obliege dem Vertragsverhältnis zwischen den beiden. Man helfe aber gerne beim „Matching der Parteien“, so Gugler gegenüber Extrajournal.Net – und man kenne auch die Kompetenzen bzw. Stärken der Partner-Notar*innen und deren ungefähre Preisspanne.

Die weitere Entwicklung

In Zukunft könnte ein Abrechnungssystem auf der Plattform hinzutreten: Dann würde der gesamte Betrag des Notarstermins über notarity abgerechnet, also inklusive Notariats-Honorar, so Gugler: Das evaluiere man gerade. Der eingenommene Betrag würde dann – abzüglich der notarity-Gebühren – an die Partnernotariate weitergeleitet.

Die Exportpläne?

Beim Start haben die notarity-Gründer auch den Schritt in Auslandsmärkte als künftiges Ziel identifiziert. Gugler: „Derzeit sind nur österreichische Notariate bei uns angebunden. Österreich erweist sich hier als Frontrunner.“ Man blicke zwar auch stark auf den deutschen Markt, doch hinke Deutschland, was die gesetzlichen Möglichkeiten der Digitalisierung im Notariat, betrifft, „noch etwas hinterher“. Derzeit könne man keine deutschen Notariate anbinden, man beobachte die gesetzlichen Rahmenbedingung aber sehr genau.

Einsetzbar sind über notarity erstellte Urkunden in Deutschland schon: Österreich hat mit Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen, aufgrund derer notarielle Urkunden von einem Echtheitsnachweis grundsätzlich befreit sind, so Gugler weiter: „Danach besitzen notarielle Urkunden aus Österreich grundsätzlich unmittelbar die Vermutung der Echtheit. Notarielle oder sonstige öffentliche Urkunden aus Österreich können daher in der Regel (ohne Apostille/Überbeglaubigung) in Deutschland als öffentliche Urkunden verwendet werden.“

Wo die Dinge in Bewegung sind

Deutsche Formerfordernisse können damit auch vor österreichischen Notar*innen erfüllt werden. Eine in Österreich beglaubigte/beurkundete Urkunde könne daher zum Beispiel vor einem deutschen Amtsgericht oder Handelsregister vorgelegt werden. „Erste Beglaubigungen zur Vorlage vor deutschen Gerichten sind bereits über notarity gelaufen und wurden dort akzeptiert“, so Gugler.

Man sehe auch, dass sich andere Märkte für digitale Notarswege gerade öffnen und hier einiges in Bewegung ist. Europäische Märkte in denen digitale notarielle Dienstleistungen bereits (wenn auch teilweise mit Einschränkungen und Besonderheiten) möglich sind, seien u.a. die nordischen Staaten (Schweden und das Baltikum) sowie UK, Irland, Frankreich und BeNeLux.

 

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