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Business, Finanz, M&A, Motor, Recht

Porsche AG an die Börse? Gleiss Lutz hilft dabei

Porsche Taycan ©©Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG / Porsche Holding

Autokonzerne. Kanzlei Gleiss Lutz begleitet den Aufsichtsrat der Volkswagen AG beim möglichen Börsengang der VW-Tochter Porsche AG.

Die Volkswagen AG und ihr Mehrheitseigentümer Porsche Automobil Holding SE befinden sich laut einer Adhoc-Mitteilung des Konzerns in „fortgeschrittenen Gesprächen über einen möglichen Börsengang der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG“ (wie der Sportwagenhersteller amtlich heißt, Anm.d.Red.).

Zu diesem Zweck haben die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE eine Eckpunktevereinbarung verhandelt, die die Basis für die weiteren Schritte zur Vorbereitung eines möglichen Börsengangs bilden soll, wie es heißt. Der Abschluss der Eckpunktevereinbarung setze die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG voraus. Eine abschließende Entscheidung ist daher noch nicht getroffen.

Sowohl die Volkswagen AG wie auch die Porsche Automobil Holding SE (eine Holding, die die Mehrheit an VW hält) sind bereits börsenotiert; der Kurs der Porsche Automobil Holding stieg seit Bekanntgabe der Pläne zur Wochenmitte in einer ersten Reaktion um rund 10 Prozent. Laut deutschen Medienberichten würde VW die Erlöse aus dem IPO der hochprofitablen Tochter Porsche vor allem in die E-Auto-Offensive stecken. Die Pläne seien bereits weit gediehen, allerdings habe VW-Aktionär Katar noch Fragen zum Börsegang, heißt es im Handelsblatt.

Die Berater

Beim Anbahnen des Börsegangs hilft ein Team der deutschen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz dem Aufsichtsrat von VW. Dabei sind Prof. Michael Arnold (Partner), Adrian Bingel (Partner, beide Federführung, beide Stuttgart), Martin Hitzer (Partner, Düsseldorf), Vera Rothenburg (Partner, Stuttgart) und Matthias Gärtner (Counsel, Düsseldorf).

Auch Jan-David Geiger, Oliver Wolf, Moritz Stilz, Julia Schumann (alle Stuttgart, alle Gesellschaftsrecht) sowie Prof. Christian Arnold (Partner) und Jones Hofer (beide Stuttgart, beide Arbeitsrecht) sind dabei.

 

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