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Business, M&A, Recht

Investitionskontrollgesetz: Verfahren im ersten Jahr vervielfacht

©ejn

Wien. Die neuen Regeln nach dem Investitionskontrollgesetz haben zu einem massiven Anstieg an Verfahren geführt: 70 Verfahren wurden im ersten Jahr gestartet, davor waren es im Durchschnitt rund drei pro Jahr.

Wirtschaftsministerin Schramböck hat dem Nationalrat den ersten Tätigkeitsbericht der Investitionskontrolle vorgelegt (Zeitraum 25. Juli 2020 bis 24.Juli 2021). Demnach haben die neuen Regeln nach dem Investitionskontrollgesetz zu einem massiven Anstieg an Verfahren geführt. Seit Inkrafttreten seien insgesamt 50 Genehmigungsanträge und Anträge auf Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen geführt und abgeschlossen worden, weitere 20 Verfahren waren anhängig, keines der Genehmigungsverfahren sei zurückgewiesen worden. Nach den früheren Bestimmungen seien in rund 8 Jahren davor nur 25 Verfahren geführt worden.

„Effektivere Kontrollen“

Das Inkrafttreten des Investitionskontrollgesetzes am 25. Juli 2020 habe eine neue Ära der Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen eingeleitet und eine effektivere Kontrollmöglichkeit geschaffen, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Bericht. Vom Anwendungsbereich des Gesetzes seien die unterschiedlichsten Sektoren und Bereiche erfasst, wie beispielsweise der Gesundheitsbereich, die Energieversorgung, die chemische Industrie oder etwa die Informationstechnik.

Auch besonders sensible Bereiche wurden definiert, darunter Verteidigungsgüter, 5G oder Forschung und Entwicklung in den Bereichen Impfstoffe und persönliche Schutzausrüstung. Zusätzlich habe sich der EU-Kooperationsmechanismus als geeignetes Kontrollinstrument für ausländische Direktinvestitionen erwiesen, so der Bericht laut Parlamentskorrespondenz.

„Attraktiver Standort“

Betroffene Bereiche für die Verfahren waren laut Bericht u.a.:

  • Gesundheitsbereich (14)
  • Datenverarbeitung und IT-Sektor (12)
  • Finanzen (4)

Gerade die Covid-19-Krise habe den Bedarf nach Schutz der Versorgungssicherheit in besonderen, sensiblen Bereichen wie beispielsweise im Infrastruktur- und Gesundheitsbereich gezeigt. Herkunftsländer waren dabei zu einem überwiegenden Großteil die Vereinigten Staaten (31) und das Vereinigte Königreich (12).

Die Zahlen würden deutlich zeigen, dass Österreich zu den attraktivsten europäischen Ländern für ausländische Investoren zähle. Im unionsweiten Vergleich mit jenen Mitgliedstaaten, die über einen Screeningmechanismus verfügen, zähle Österreich außerdem zu jenen Mitgliedstaaten, die am meisten Anträge im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus notifizieren, heißt es. Zusammengefasst wird im Bericht neben den nationalen Verfahren auch die EU-Verfahrensstatistik sowie die legistischen Entwicklungen zur Investitionskontrolle, aber auch Informationen etwa zur Zusammensetzung und Befassung des Investitionskontrollkomitees.

 

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