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Business, Recht

Rückerstattung von Ski-Tickets: VKI erweitert Sammelaktion

Thomas Hirmke ©VKI

Corona-Stornos. Wegen „zahlreicher Beschwerden“ erweitert der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Sammelaktion zur Rückerstattung von Ski-Saisonkarten um 8 weitere Karten.

Hilfestellung erhalten nun konkret laut VKI auch jene Betroffene, die eine der folgenden Karten erworben haben:

  • KitzSki Jahreskarte
  • Montafon Brandnertal Card
  • Tirol Regio Card
  • Steiermark Joker
  • Ski Alpin Card
  • Ski Arlberg
  • Ski Lungau
  • SkiWelt Wilder Kaiser Brixental

Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist laut den Angaben eine Registrierung bis 30.04.2022 unter www.verbraucherrecht.at/skisaisonkarten2019-2020 erforderlich.

Der Stein des Anstoßes

Die Ski-Saison 2019/2020 nahm im März 2020 pandemiebedingt ein jähes Ende. Die Besitzer von Skisaisonkarten haben einen gesetzlichen Anspruch, ihr Entgelt für jenen Zeitraum, in dem eine Leistungserbringung nicht möglich ist, von den Liftbetreibern zurückzuerhalten, so der VKI: Obwohl die Gerichte die Rechtsansicht des VKI auf aliquote Rückerstattung des Kartenentgelts bestätigen, verweigern nach wie vor etliche Liftbetreiber die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer, zürnen die Verbraucherschützer.

Seit November 2021 organisiert der VKI deshalb – im Auftrag des Sozialministeriums – eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche bei den Ski-Saisonkarten von Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol und Freizeitticket Tirol. Bisher haben sich rund 6.000 betroffene Konsumentinnen und Konsumenten bei der Sammelaktion angemeldet.

Die neuen Regeln

Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden zu weiteren Skiticket-Anbietern erweitere der VKI nun die Aktion. Außerdem werde der Zeitraum für die Anmeldung an der Sammelaktion bis zum 30.04.2022 verlängert. Der konkrete Rückerstattungsanspruch hänge von der Dauer der Skisaison und dem für die Saisonkarte bezahlten Preis ab. Der Anspruch auf Rückzahlung für einen Erwachsenen betrage beispielsweise bei der Ski Arlberg 236 Euro, bei dem Ticket von Steiermark Joker sind es 216 Euro. In dem vom VKI geführten Musterverfahren gegen die Ski Amadè GmbH betrug der aliquote Rückerstattungsanspruch für die Ski Amadè Card pro Erwachsenen 141,50 Euro.

„Die Rechtslage ist durch die Gerichte mittlerweile geklärt. Es ist nicht einzusehen, dass Liftbetreiber nach wie vor den vollen Kartenpreis einbehalten“, so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI: „Sollten einzelne Liftbetreiber nicht einlenken, werden weitere rechtliche Schritte folgen.“

 

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