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BWB beruft gegen Giphy-Übernahme durch Facebook

Justizpalast ©ejn

Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Übernahme von Giphy durch Facebook-Mutter Meta bemängelt, unterlag aber vor dem Kartellgericht. Nun erhebt sie Rekurs gegen die Entscheidung.

Konkret hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den Zusammenschluss am 17.08.2021 aufgrund wettbewerblicher Bedenken zur vertieften Prüfung an das Kartellgericht verwiesen, heißt es in einer Aussendung. Das Kartellgericht hat den Zusammenschluss unter Auflagen freigegeben. Gegen diese Entscheidung hat die BWB nun am 03.03.2022 Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben.

Die Unternehmen

Giphy Inc. ist ein US-amerikanischer Anbieter einer durchsuchbaren GIF-Bibliothek, deren GIFs und Sticker in zahlreichen der meistverwendeten Sozialen Medien in Österreich über einen API-Zugang abgerufen werden können.

Meta Platforms Inc. (vormals Facebook) hat Giphy im Mai 2020 erworben, wobei die gesetzliche Anmeldeschwelle eines Transaktionswertes von 200 Millionen Euro überschritten wurde. Da der Zusammenschluss trotz bestehender Anmeldepflicht in Österreich (§ 9 Abs 4 KartG) nicht zur Prüfung angemeldet wurde, verhängte das Kartellgericht auf Antrag der BWB eine Geldbuße in der Höhe von 9,6 Millionen Euro gegen Meta. Meta meldete in weiterer Folge den Zusammenschluss bei der BWB an, welche die Prüfung des Zusammenschlusses in Phase I durchführte und nun Rekurs erhebt.

Konkret befürchtet die BWB, dass Meta den diskriminierungsfreien Zugang zu Giphy für andere Onlinedienste einschränken, wettbewerblich sensible Informationen über konkurrierende Onlinedienste durch die in zahlreichen Apps integrierte Schnittstelle zur Giphy-Bibliothek erlangen, sowie den potentiellen Wettbewerb mit Giphy um Werbekunden im Keim ersticken könnte, heißt es.

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