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Business, Recht

Gastgartensaison startet, Streit mit Anrainern droht: Was laut D.A.S. hilft

Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender D.A.S. Österreich ©D.A.S.

Wien. Gastronomen und Gäste fiebern dem jährlichen Fixtermin entgegen: der Eröffnung der Gastgartensaison. Doch damit sind auch wieder Anrainerbeschwerden vorprogrammiert, warnt Rechtsschutzversicherer D.A.S.

Während die verlängerte Sperrstunde der Nachtgastronomie ab 5. März wieder Tür und Tor öffnet, sehen die Anrainerinnen und Anrainer Herausforderungen wie Lärm, Schmutz und Parkplatznot entgegen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert in einer Aussendung über Rechte und Pflichten von Gastronomen und Anrainern.

Parkplatznot, Lärm, womöglich Sachschäden

„Wenn mit März Nachtgastronomie und Schanigärten wieder zum Leben erwachen und auf das neu eingeführte Parkpickerl treffen, sind Anrainerbeschwerden vorprogrammiert“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. „Zur notorischen Parkplatznot in den Innenbezirken, die durch die Schanigärten verstärkt wird, kommen auch noch Lärm und womöglich Sachschäden“, so Loinger weiter.

Welche Regeln für Gastgärten gelten

Laut D.A.S. gilt für Gastgärten konkret bei…

  • … Lärm: Bei ungebührlichem Lärm können Verwaltungsstrafen sowie eine Anzeige wegen Nichteinhaltung der Auflagen drohen. Lärm ist dabei Auslegungssache, dessen Beurteilung meist vom Umfang der Betriebsanlagenbewilligung abhängt. Während auch tagsüber ungebührliches Lärmen nicht gestattet ist, gelten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verschärfte Maßstäbe. Permanentes Gläserklirren, laute Musik und Grölen sind in diesem Zeitraum tabu.
  • … Geruch: Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch kann Geruchsbelästigung nur dann untersagt werden, wenn sie „die ortsübliche Benutzung der Wohnung wesentlich beeinträchtigt“. Das könne etwa bei einer nicht zulässigen Ableitung des Küchengeruchs zutreffen. In diesem Fall ist eine Anzeige aufgrund der Betriebsanlagenbewilligung oder Nichteinhaltung der Auflagen möglich.
  • … Schmutz: Diverser Schmutz des Lokals und der Gäste liegen im Einflussbereich des Lokalbetreibers. Daher muss dieser nicht nur für dessen Beseitigung Sorge tragen, sondern auch den Aufenthalt im Schanigarten nach Betriebsschluss verhindern (etwa durch Anketten der Möbel).
  • … Zwischenfällen: Im Falle von Sachbeschädigung, Vandalismus oder ungebührlichem Lärm können Anrainer auch kurzfristig die Polizei rufen.

Mediation für ein friedliches Miteinander

Gute Kommunikation bildet grundsätzlich die beste Basis, empfiehlt D.A.S. ebenso wie andere Branchenvertreter. Die Rechtsschutzversicherer verweisen auf langjährige Erfahrungen: Mit den Anrainern das (friedliche) Gespräch zu suchen und unnötige Konflikte möglichst zu entschärfen, kann frustrierende und oft langwierige rechtliche Probleme mit den Nachbarn vermeiden helfen.

Darüber hinaus können Lokalbetreiber laut D.A.S.auch vorab Maßnahmen treffen:

  • Umrüstung von Musikanlagen hinsichtlich Akustik/Lautstärke
  • Altglas- und Restmüllcontainer anderweitig platzieren
  • Aufräumarbeiten auf den Folgetag verlegen, sofern zumutbar und ungefährlich
  • Besonders laute Gäste werden vom Personal persönlich angesprochen und gegebenenfalls ermahnt
  • Drahtseile mit Kunststoffüberzug zum Sichern des Mobiliars
  • Lärm-Hinweisschilder anbringen
  • Relevante Schallschutzmaßnahmen verwenden
  • Gute Beziehung zu unmittelbaren Nachbarn aufbauen und pflegen

 

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