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EU-Pläne in der Justiz: Worauf Österreich hofft

Justizministerin Alma Zadic © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

EU-Justizpolitik. Von Hate Speech bis zum Recht auf Reparatur reicht der Vorhabensbericht der EU im Bereich Justiz für 2022. Österreichs grün geführtes Justizministerium sieht darin einige Highlights.

Das österreichische Justizministerum (BMJ) hat einen Bericht zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2022 vorgelegt. Konkret nimmt das Justizministerium darin zum Zivilrechtsbereich der EU-Vorhaben Stellung. Das BMJ weist insbesondere auf das EU-weite Thema Lieferketten hin.

Auch die angekündigte Stärkung der Rechte der Verbraucher*innen, Produkte zu fairen Preisen reparieren zu lassen, wird als sehr wichtig angesehen: Der angekündigte Legislativvorschlag zum Recht auf Reparatur werde von österreichischer Seite ausdrücklich begrüßt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Das Arbeitsprogramm

  • Besonders relevant ist für die Justiz dem Bericht zufolge im 18-Monats‐Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft Frankreichs, der Tschechischen Republik und Schwedens etwa die Ankündigung eines entschlossenen Vorgehens gegen alle Formen von Terrorismus, Radikalisierung und gewaltbereiten Extremismus und die Bemühungen um einen besseren Schutz der Opfer von Terrorismus.
  • Dazu kommt der Plan der Einstufung von Hetze und Hasskriminalität als Straftatbestände, der digitale Informationsaustausch zwischen Justizbehörden und ein neues Rechtsinstrument betreffend die Übertragung von Strafverfahren.
  • Auch im Rahmen des sogenannten „Digital Services Act“ sei die Bekämpfung von Hate Crime bzw. Hate Speech ein wichtiges Thema, wobei sich das Justizministerium dem Bericht zufolge in den Verhandlungen intensiv engagiert.

Wo Österreich Lücken sieht

  • Punktuell seien laut Bericht im Verordnungsvorschlag Lücken zu erkennen, unter anderem im Melde‐ und Abhilfeverfahren. Um das durch das Kommunikationsplattformengesetz eröffnete hohe Schutzniveau auch künftig beibehalten zu können, setze sich Österreich unter anderem für die Aufnahme konkreter Sperr- und Löschfristen ein.
  • Ebenso im Fokus der Triopräsidentschaft stehen sollen die Bereiche Vermögensabschöpfung und Umweltkriminalität und eine Finalisierung der Vorschläge im Rahmen des „e-evidence“ Pakets unter umfänglicher Wahrung der Grundrechte.
  • Außerdem gehe es dem Dreiervorsitz um Überarbeitung des Regelungsrahmens für Online-Plattformen.

Regelung von Lieferketten von großem Interesse

Wichtig wäre dem Bericht der grünen Justizministerin Alma Zadić zufolge die Förderung der nachhaltigen Unternehmensführung und insbesondere die Regelung von Lieferketten. Es müsse das erklärte gemeinsame Ziel Europas sein, sich für ein konsequentes Eintreten gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung auf allen Ebenen sowie das Einfordern unternehmerischer Verantwortung durch verbindliche Regeln einzusetzen. Der Vorlage der diesbezüglichen Rechtsakte werde daher von österreichischer Seite mit großem Interesse entgegengesehen, heißt es weiter.

Eine Fortsetzung der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit im Straf‐ und Zivilrechtsbereich sei von dem im Dezember 2021 vorgelegten Digitalisierungspaket zu erwarten. Offenen Fragen von österreichischer Seite werde im weiteren Verhandlungslauf dem Bericht zufolge besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein.

Vor dem Covid-19-Hintergrund geht es im Arbeitsprogramm der Kommission weiters um eine Initiative zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie, zudem seien Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in Insolvenzverfahren geplant. Weitere Themen betreffen eine Verbesserung der Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine Verstärkung der justiziellen Zusammenarbeit beim Schutz schutzbedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen.

Was dem Justizministerium Kopfzerbrechen bereitet

  • Kritisch gesehen werden von österreichischer Seite der Umfang und die Komplexität des Revisionsvorschlags der Verbraucherkreditrichtlinie, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten, sowie das Abschlussverbot bei negativer Kreditwürdigkeitsprüfung.
  • Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Crowdfunding‐Kreditdienstleistungen sowie der Entfall der bisherigen Ausnahmen vom Anwendungsbereich etwa, werden dem Bericht zufolge von Österreich abgelehnt, ebenso wie die Neuaufnahme eines Diskriminierungsverbots und die Verpflichtung zu einer normativen Festsetzung von Obergrenzen.

Der französische Vorsitz habe in Aussicht gestellt, an den noch offenen, von den Mitgliedstaaten problematisierten Punkten – wie beispielsweise den vorvertraglichen Informationen – zu arbeiten. Das Bemühen um eine weitere Stärkung der Sicherheitsunion soll unter anderem durch einen Legislativvorschlag zur Übertragung der Strafverfolgung fortgesetzt werden. Ferner seien für den Strafrechtsbereich die Bemühungen der Kommission um eine Überarbeitung des Besitzstandes im Bereich der Opferrechte hervorzuheben.

 

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