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Business, Recht

Impfpflicht wird „vorübergehend“ ausgesetzt

©ejn

Wien. Österreichs allgemeine Covid-19-Impfpflicht ab 18 Jahren wird nun doch nicht scharf gestellt: Sie ist zwar schon in Kraft, wurde aber noch nicht exekutiert.

Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie sei die Impfpflicht unverhältnismäßig und wird daher nicht zur Anwendung gebracht, hieß es heute nach dem Ministerrat, in dem die österreichische Bundesregierung regelmäßig die aktuellen Vorhaben bespricht und beschließt.

In Kraft war die Impfpflicht für alle eigentlich schon seit Anfang Februar, Sanktionen bei Verstößen sollte es allerdings erst schrittweise geben. Man erhoffte sich steigende Impfzahlen schon im Vorfeld, zuletzt war freilich das Gegenteil der Fall. Zum Scharfstellen kommt es nun nicht. „Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt“, lautet die öffentliche Mitteilung des österreichischen Sozial- und Gesundheitsministeriums.

Ein neuer Kurs trotz steigender Zahlen

Laut ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ist die Impfpflicht angesichts der vorherrschenden Omikron-Variante des Coronavirus derzeit nicht verhältnismäßig. Gleichzeitig wurden fast 48.000 Neuinfektionen gemeldet, der bisher höchste Wert an einem einzigen Tag seit Beginn der Pandemie.

Die Regierung will die Situation allerdings regelmäßig neu bewerten – die Impfpflicht ist ausdrücklich nur ausgesetzt, nicht aufgehoben. Ein erster Stichtag wird laut dem neuen grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch in drei Monaten sein. Gefahr drohe von einer eventuellen neuen, heftigen Corona-Welle im Herbst.

Nach dem ursprünglichen Stufenplan hätten sechs Wochen nach Inkrafttreten, also Mitte März, Ungeimpfte erstmals gestraft werden sollen. Zunächst wäre nach dem Plan dabei die Polizei im Einsatz gewesen, die im Rahmen ihrer üblichen Kontrollen auch mangelnde Impfnachweise zur Anzeige hätte bringen müssen. Eine Überprüfung des Impfnachweises aller Österreicher*innen verbunden mit entsprechenden automatisch ausgestellten Strafen hätte es, wenn nötig, erst in einer Phase 3 geben sollen, für die allerdings nie ein Stichtag festgelegt wurde.

 

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