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Business, Recht

Gleiss Lutz bewahrt Bayerns Molkereien vor EU-Geldbuße

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Luxemburg. Kanzlei Gleiss Lutz hat für den Freistaat Bayern vor dem EuGH eine Beihilferückforderung in Millionenhöhe abgewehrt: Ausschlaggebend im Streit um „Milchgüteprüfungen“ war ein Formfehler.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 10. März 2022 ein erstinstanzliches Urteil des Gerichts (EuG) in der Sache bestätigt, so die Kanzlei: Der Beihilfe-Rückforderungsbeschluss der EU-Kommission zu den „Milchgüteprüfungen“ wurde endgültig für nichtig erklärt, das Rechtsmittel der Kommission vollumfänglich zurückgewiesen, so Gleiss Lutz.

Die Geschichte eines Milchstreits

2015 hatte die EU-Kommission die staatlichen Zuschüsse zur Sicherstellung der neutralen Untersuchung der Milchqualität als rechtswidrige Beihilfen eingeordnet. Infolgedessen hatte sie die Rückzahlung der betreffenden Mittel angeordnet, die sich auf insgesamt über 40 Mio. Euro beliefen. Von der Rückforderungsentscheidung war eine große Zahl bayerischer Molkereien betroffen.

Das Urteil des Gerichtshofs bestätigt laut Kanzlei Gleiss Lutz nun, dass der Rückforderungsbeschluss der Kommission die Rechte der Beteiligten auf Beteiligung am Verwaltungsverfahren verletzt hat. Denn die Kommission hatte den Rückforderungsbeschluss auch auf staatliche Mittel bzw. Finanzierungsarten erstreckt, die in dem verfahrenseinleitenden Eröffnungsbeschluss nicht erwähnt waren. Hierin liegt die Verletzung einer wesentlichen Formvorschrift, die bereits als solche zur Aufhebung des Kommissionsbeschlusses führe.

Das Team

Das Urteil habe grundsätzliche Bedeutung, weil es die Beteiligungsrechte im Verfahren vor der Kommission stärkt und sicherstellt, dass bei gravierenden Verfahrensfehlern ein effektiver Rechtsschutz bestehe, so die Kanzlei, die den Freistaat in den sieben Jahren des Milchstreits begleitet hat. Der Fall wurde von Ulrich Soltész (Partner, EU-Beihilferecht) und Harald Weiß (Counsel, EU-Beihilferecht, beide Brüssel) betreut.

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