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Business, Finanz, Recht

Mega-Privatkonkurs von Auer-Welsbach ist beendet

Clemens Jaufer ©Christa Strobl / Jaufer

Insolvenzen. Jaufer Rechtsanwälte haben einen der größten Privatkonkurse der österreichischen Justizgeschichte abgeschlossen, den von AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach: Die Forderungen lagen bei 1,35 Mrd. Euro.

Nach einem zehn Jahre dauernden Verfahren habe Clemens Jaufer als Insolvenzverwalter das Vermögen bestmöglich verwertet und den Privatkonkurs von Wolfgang Auer-Welsbach beendet, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei: Das Team von Jaufer Rechtsanwälte – unter der Federführung von Clemens Jaufer – setzte sich dabei aus Alexander Painsi (Insolvenzverfahren und Verwertung) und Julia Anderl (Insolvenzrecht) zusammen.

Die Historie

Wolfgang Auer-Welsbach gründete die AvW-Finanz-Gruppe, die mit den Gesellschaften AvW Invest AG und AvW Gruppe AG 2008 in die Insolvenz schlitterte. Betroffen waren mehr als 10.000 Anleger und Anlegerinnen mit einem Gesamtschaden von über 440 Millionen Euro. Auer-Welsbach wurde als Vorstand beider Gesellschaften insbesondere wegen Untreue und Betrugs zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt.

Der folgende Privatkonkurs, der von Jaufer verwaltet wurde, zeichnete sich nicht nur durch großes öffentliches Interesse, sondern auch durch die hohe Zahl der Gläubiger aus: Annähernd 5.000 Gläubiger meldeten Ansprüche in einer Höhe von rund 1,35 Milliarden Euro an.

Die Forderungen – und das Ergebnis

Im Zuge des Verfahrens wurde das gesamte Privatvermögen verwertet. Zum Vermögen gehörten u.a. privat genutzte Wohnliegenschaften sowie mehrere Stiftungen. Der Masseverwalter hat im Lauf des zehnjährigen Verfahrens alle Vermögenswerte realisiert und die Österreichische Stiftung liquidiert. Im Hinblick auf die beträchtlichen Verwertungskosten blieb jedoch im Verhältnis zu den außerordentlich hohen Passiva der anerkannten Insolvenzforderungen von rund 410 Millionen Euro eine äußerst geringe Verteilungsmasse über, so die Kanzlei. Die Quote beträgt demnach 0,00735 Prozent.

Die wesentlichen Quotenzahlungen gingen wiederum an die ehemaligen insolventen AGs, woraufhin die Anlegergläubiger über nachträgliche Ausschüttungen aus diesen Verfahren an der Privatinsolvenz teilgenommen haben. Das Insolvenzverfahren über Wolfgang Auer-Welsbach wurde Ende 2021 ohne Entschuldung beendet und zwischenzeitig rechtskräftig aufgehoben.

Das Statement

„Dieses außerordentliche Verfahren hat über mehr als zehn Jahre enorme Ressourcen gebunden – dies sowohl bei Gericht als auch bei den Gläubigern und deren Vertretern, wie auch bei uns“, so Clemens Jaufer, Partner bei Jaufer Rechtsanwälte. Für Privatinsolvenzverfahren sind die Bezirksgerichte zuständig, die typischerweise ihre Kapazitäten auf wesentlich geringere Schuldenstände und durchschnittlich bis zu zehn Gläubigern auszurichten haben. „Daher haben wir von Beginn an eine enge Abstimmung mit den Insolvenzrichtern und deren Abteilungen sowie mit den Gläubiger(vertreter)n bei der Forderungsprüfung forciert, um uns einerseits rasch ein Gesamtbild machen zu können und andererseits die rechtlich sehr komplexen Verwertungsschritte und Haftungsansprüche der Gläubiger schnell identifizieren, prüfen und abschließen zu können“, so Jaufer weiter.

Die Mitwirkung aller beteiligter Personen – von Beginn an auch die des Auer-Welsbach selbst – habe das letztendlich erzielte Tempo ermöglicht, wofür man allen danke. Letztendlich habe man den größten Teil des Verfahrens in den ersten fünf Jahren geschafft. „Offen blieb nur ein langwieriges Abgabenverfahren, das im Herbst 2021 beendet werden konnte“, so Jaufer.

 

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