Österreich. Die Zahl der Whistleblower nimmt weiter stark zu, so die Finanzmarktaufsicht FMA: Vor allem bei Krypto-Assets und dem Handel mit Wertpapieren drängt es Menschen, die Aufsicht zu alarmieren.
Konkret ist die Zahl der Hinweise durch Whistleblower, die meist anonym Missstände bei FMA-beaufsichtigten Unternehmen melden oder über dubiose Anbieter oder Marktpraktiken berichten, im Jahr 2021 um 7,2% auf 298 gestiegen. Das ist ein neuer Rekordwert seit Einführung des webbasierten Hinweisgebersystems in der FMA im Jahr 2014, so die Behörde.
Wovor gewarnt wird
- Etwa acht von zehn Whistleblower-Hinweisen fallen tatsächlich in den gesetzlichen Aufsichtsauftrag der FMA.
- Von den 235 Hinweisen, die 2021 in den Zuständigkeitsbereich der FMA fielen, bezog sich beinahe ein Drittel auf Anlagebetrug, knapp ein Viertel äußerte den Verdacht auf Missstände bei Banken.
- Signifikant zugenommen haben laut den Angaben Hinweise im Wertpapierbereich (ebenfalls rund ein Viertel), wo insbesondere mögliche Verfehlungen in Zusammenhang mit dem Anbot, dem Handel und dem Vertrieb von Wertpapieren wie etwa Markt- und Kursmanipulationen, Insidertrading und Ad Hoc-Verstöße berichtet wurden.
- Weitere Hinweise betrafen Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, die Rechnungslegung sowie den Verdacht auf Geldwäscherei.
Whistleblower-Hinweise haben 2021 zu zehn Investorenwarnungen, 32 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und einer Vielzahl behördlicher Verfahren der FMA sowie Straferkenntnissen geführt, heißt es weiter.
„Wichtiger Beitrag zum Schutz vor Anlagebetrug“
„Unsere Whistleblower-Plattform ist eine wichtige Informationsquelle für die Aufsicht. Insbesondere ist sie ein – oft auch präventiv wirkendes – Instrument im Kampf gegen Anlagebetrug sowie unseriöse Marktpraktiken. Missstände können so früh erkannt werden, und Schaden dadurch begrenzt oder gänzlich verhindert werden. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum kollektiven Verbraucherschutz“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller in einer Aussendung.
Gut jeder zweite Hinweis auf Anlagebetrug betrifft Angebote im Zusammenhang mit Krypto-Assets und sogenannten virtuellen Währungen. Der Vertrieb und Handel erfolge dabei über dubiose oder kriminelle Online-Trading-Plattformen im Internet. Geworben wird für diese meist über Social Media wie Facebook, WhatsApp, TikTok oder Telegram.
Auf dubiosen Trading-Plattformen werden auch finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs), Fremdwährungshandel (Forex) oder binäre Optionen angeboten sowie angeblich automatisierter Handel mit derartigen vermeintlichen Anlageprodukten. Wobei die FMA warnt: Das Angebot binärer Optionen an Kleinanleger ist in der EU verboten, das von CFDs regulatorisch stark eingeschränkt.
Es müssen aber keineswegs immer Krypto- oder exotische Finanzprodukte im Spiel sein: 45 Prozent der Hinweise auf Anlagebetrug betraf betrügerische Angebote mit traditionellen Anlageprodukten wie Aktien oder Gold sowie verschiedene Formen von Vorschussbetrug, so die FMA.