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Business, Recht

Russland-Schiedsverfahren von Krieg und Sanktionen betroffen

Marko Szucsich ©Baier Rechtsanwälte

Arbitration. Laufende Schiedsverfahren mit russischen oder ukrainischen Streitparteien können derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt fortgeführt werden, so Baier Rechtsanwälte.

Schiedsverfahren und Verträge zu laufenden Projekten sind von den Russland Sanktionen und dem Konflikt in der Ukraine betroffen, heißt es bei der Kanzlei: Laufende Schiedsverfahren mit russischen und/oder ukrainischen Streitparteien können demnach derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt fortgeführt werden.

Marko Szucsich, Leiter des Russian Desk von Baier und Schiedsrichter, sieht sich mit der Tatsache konfrontiert, dass vom Konflikt betroffene Parteien nun die Unterbrechung von Schiedsverfahren beantragen. Dabei müsse für beide Parteien die Möglichkeit einer fairen Präsentation ihrer Standpunkte aber auch der Rechtsdurchsetzung sichergestellt sein.

Kostenvorschüsse hängen fest

Nach den Schiedsregeln vieler Schiedsinstitutionen haben die Parteien Kostenvorschüsse für das Verfahren zu leisten. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland und den Restriktionen bei der Überweisung von Devisen ist dies manchen russischen Parteien derzeit nicht möglich, warnt Baier Rechtsanwälte: Die Frist für die Bezahlung des Kostenvorschusses werde von den Schiedsinstitutionen häufig vorläufig ausgesetzt.

Hinzu komme, dass in der Kanzlei bereits mehrere Anfragen zu Streitbeilegungen eingelangt seien, welche Verträge betreffen, die aufgrund des Konflikts oder der gegen Russland verhängten Sanktionen nicht mehr durchgeführt werden können.

Das Beispiel Libyen

In der Kanzlei Baier haben Gregor Grubhofer und Marko Szucsich laut den Angaben bereits in der Vergangenheit Erfahrung mit der vorzeitigen Beendigung aufgrund höherer Gewalt und Reorganisation eines Vertrages betreffend einen Anlagenbau in Folge des Ausbruchs des Bürgerkriegs in Libyen in 2011 gemacht: Aufgrund der verhängten internationalen Sanktionen gegen Libyen wurde unter anderem von einem österreichischen Gericht auf Antrag des durch die Kanzlei vertretenen Mandanten eine einstweilige Verfügung gegen die Auszahlung einer Bankgarantie erlassen, um eine nach Sanktionsrecht verbotene Zahlung zu unterbinden. Im Ergebnis konnte eine Abrechnung der angearbeiteten Leistungen herbeigeführt werden und der Schaden für den Auftragnehmer minimiert werden, heißt es.

Die Frage der Zeit

  • Marko Szucsich: „Die Schiedsinstitutionen sind generell bereit zuzuwarten und Fristen zu erstrecken. Die große Frage, die bis dato niemand beantworten kann, ist, wie lange. Für die betroffenen Unternehmen geht es oft um viele Millionen Euro.“
  • Gregor Grubhofer: „Können Verträge aufgrund internationaler Sanktionen gegen Russland nicht mehr durchgeführt werden, so ist die Schiedsvereinbarung gemäß russischem Schiedsrecht und nach Auffassung des russischen Obersten Gerichtshofes unwirksam.“

 

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