Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tools

Cybermobbing: Die Strafen werden unterschätzt

Mercedes Vollmann-Schultes ©MVS Strafverteidigung / Lukas Bezila

St. Pölten/Wien. Die auf Strafrecht spezialisierte Anwältin Mercedes Vollmann-Schultes analysiert die strafrechtlichen Konsequenzen von Cybermobbing auf Facebook, Twitter und anderen Plattformen.

Cybermobbing ist im Zeitalter digitaler Medien und der Nutzung sozialer Plattformen ein weitverbreitetes Problem. Die enorme Breitenwirkung einzelner Mitteilungen können zur Verbreitung von Inhalten führen, die anderen Menschen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch höchstpersönlich schaden können.

„Es handelt sich bei Cybermobbing um eine systematische Attacke, die darauf abzielt, die Ehre oder höchstpersönliche Lebensbereiche – wie Sexualität, Religion, Krankheit oder das Familienleben – des Opfers zu beschädigen oder zu beinträchtigen“, so die auf Strafrecht spezialisierte Anwältin Mercedes Vollmann-Schultes mit eigener Kanzlei in St. Pölten und Sprechstelle in Wien.

Eine private beleidigende Facebook- oder Instagram-Nachricht oder eine beleidigende Äußerung über WhatsApp nur an eine bestimmte Person sei nicht strafbar. „Aber das Posten einer solchen Nachricht auf Instagram oder Facebook, macht sie wahrnehmbar. Sofern der User mehr als 10 Freunde bzw. Follower hat, macht er sich durch Posten über einen längeren Zeitraum – oftmals reicht schon eine Woche – strafbar“, so die Anwältin.

Zu den Motiven von Cybermobbern gehören oftmals Machtdemonstrationen, der Wunsch nach Anerkennung, Langeweile, aber auch persönliche Motive wie Rache und Eifersucht. „Die Attacken gehen in der Regel von Personen aus dem eigenen Umfeld aus“, so Vollmann-Schultes.

Seit 2016 in Österreich strafbar

Besonders Jugendliche erkennen häufig die Grenze zwischen Spaß und Ernst nicht, heißt es weiter: Beleidigungen, Drohungen oder die Verbreitung von intimen Bildern und Videos im Internet oder auf sozialen Plattformen können schwerwiegende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Waren früher allein Tatbestände der üblen Nachrede, Beleidigung oder Verleumdung strafrechtlich relevant, so kennt das österreichische Gesetz seit 2016 einen eigenen Paragrafen (§ 107c des österreichischen Strafgesetzbuches) zur strafrechtlichen Verfolgung von Cybermobbing.

„Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Bei besonders schwerwiegenden Fällen kann der Strafrahmen aber noch höher ausfallen. Zum Beispiel wenn innerhalb eines Jahres fortgesetzt Delikte zum Cybermobbing vorliegen. Sollte eine Cybermobbingattacke zu einem Selbstmordversuch oder sogar Selbstmord einer betroffenen Person führen, drohen bis zu drei Jahre Haft. Bei Jugendlichen gilt das halbe Strafmaß oder es kommt zu einer Diversion“, so Vollmann-Schultes.

 

Weitere Meldungen:

  1. RWE bringt erste grüne Anleihe in USA mit Clifford Chance
  2. Robert Keimelmayr ist neuer Rechtsanwalt bei Dorda
  3. Die neuen Pläne von Manz: KI-Suche, 175-jähriges Jubiläum und mehr
  4. Lindsay kauft 49,9% an Pessl Instruments mit Baker McKenzie