Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, M&A, Recht

Hengeler Mueller berät Danfoss bei Joint Venture mit Semikron

©ejn

Elektronik-Industrie. Die deutsche Anwaltskanzlei Hengeler Mueller hat Danfoss bei einem Halbleiter-Joint Venture mit Semikron begleitet.

Danfoss A/S und die Semikron International Fritz Martin GmbH & Co. KG haben eine Vereinbarung über den Zusammenschluss ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften Danfoss Silicon Power GmbH und Semikron International GmbH unter einer neu gegründeten Holdinggesellschaft geschlossen. Danfoss wird die Mehrheit an der Holdinggesellschaft halten, so die Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, die Danfoss beraten hat.

Das Joint Venture werde international auf dem Gebiet der Leistungselektronik mit Schwerpunkt Halbleitermodule tätig sein und über eine Belegschaft von rund 3.500 Mitarbeitern verfügen, heißt es. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt üblicher Bedingungen, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe.

Das Beratungsteam

Das Team bei Hengeler Mueller wurde von Partner Peter Weyland (M&A, Frankfurt) geleitet und bestand aus den Partnern Matthias Scheifele (Steuern, München), Markus Röhrig (Fusionskontrolle, Brüssel) und Christian Hoefs (Arbeitsrecht, Frankfurt), Counsel Patrick Wilkening (Gewerblicher Rechtsschutz/IT) und Anja Balitzki (Fusionskontrolle) (beide Düsseldorf).

Auch dabei waren die Associates Laura Rothmann, Guglielmo Ziani, Nicholas Kubesch (alle M&A, Frankfurt), Jan Adami (Steuern, Frankfurt), Kim Weisser (Gewerblicher Rechtsschutz/IT) und Sara Jungewelter (Fusionskontrolle) (beide Düsseldorf).

 

Weitere Meldungen:

  1. Geldhaus Trill Impact schließt Pakt mit TT Medic: Die Berater
  2. DLA Piper: Ekaterina Larens wird Partnerin im Corporate-Team
  3. RGreen finanziert Photovoltaik-Unternehmen CCE mit PHH
  4. Andreas Lichtenberger ist Datenschutz-Anwalt bei CMS