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Hinweisgebersysteme im Kommen: Alle Details der Studie

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Hinweisgebersysteme im Kommen, Angst vor Denunziationskultur unbegründet: Die Top 5-Erkenntnisse für Unternehmen aus der aktuellen BKMS® Whistleblowing Studie

Ob der spektakuläre Betrugsfall Wirecard, die Corona-Maskendeals oder die Cum-Ex-Geschäfte – die zahlreichen Skandale in Wirtschaft und Politik der letzten Jahre kamen oft erst mit Hilfe von WhistleblowerInnen ans Tageslicht und machen deutlich: Das Thema Whistleblowing ist schon lange kein Nischenthema mehr und in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Auch sogenannte elektronische Hinweisgebersysteme oder auch Whistleblowing Systeme genannt, gewinnen zunehmend an Akzeptanz. Dies ist nur eine der Erkenntnisse aus dem aktuellen BKMS® Benchmarking Report der EQS Group, eine umfassende Studie über den Einsatz von Hinweisgebersystemen und Compliance Software in europäischen Unternehmen.

Dass Hinweisgebersysteme allgemein auf dem Vormarsch sind, ist angesichts der regulatorischen Entwicklung der letzten Jahre wenig verwunderlich. Die 2019 verabschiedete EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet alle Unternehmen in der EU ab 50 bzw. ab 250 Mitarbeitenden dazu, interne und sichere Meldekanäle einzurichten. Einige EU-Länder wie Schweden, Portugal, Dänemark und Frankreich haben die Richtlinie bereits in Form von nationalen Whistleblower-Gesetzen umgesetzt. Andere EU-Staaten wie beispielsweise Österreich und Deutschland wiederum haben zwar Entwürfe erarbeitet, jedoch noch keine eigenen Gesetze verabschiedet. Dies hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 geschehen müssen, daher hat die Europäische Union kürzlich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Staatliche und kommunale Einrichtungen müssen sogar schon seit dem Ende der Frist die Anforderungen aus der EU-Whistleblowing-Richtlinie erfüllen. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt zwar noch unklar, wann das österreichische Whistleblowinggesetz (WbG) kommen wird, jedoch rechnen Experten mit der Umsetzung noch vor Sommer 2022.

Unabhängig davon sind Hinweisgebersysteme vielerorts bereits längst Best Practice und ein fester Bestandteil im Compliance Management System von kleinen und großen Unternehmen. Dies ist auch bei den über 80 Unternehmen, die am BKMS® Benchmarking Report teilgenommen haben, der Fall. Sie alle stellen ihren rund 2,4 Millionen Mitarbeitenden ein digitales Hinweisgebersystem in 200 Ländern und in über 70 Sprachen zur Verfügung. Die Studie bietet daher spannende Vergleichswerte aus Unternehmen verschiedener Größe, Nationen und unterschiedlichen Branchen und gewährt gleichzeitig aufschlussreiche Einblicke in die tägliche Arbeit von Compliance-Verantwortlichen.

Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse aus dem diesjährigen BKMS® Benchmarking Report für Sie zusammengefasst:

Fakt #1: Digitale Meldekanäle gewinnen immer mehr an Bedeutung

Unter allen Arten von Meldesystemen sind elektronische Hinweisgebersysteme nach wie vor die gängige Best Practice. Alle anderen angebotenen Meldekanäle wie E-Mail, Telefon und Ombudspersonen verlieren deutlich an Relevanz. Dies lässt sich zum einen durch im Zuge der Digitalisierung ansteigende generelle Akzeptanz von Whistleblower Software erklären und zum anderen auch dadurch, dass webbasierte Meldekanäle 24/7 erreichbar sind und in über 70 Sprachen verfügbar. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen und Organisation die regulatorischen Anforderungen wie z. B. der EU-Whistleblower-Richtlinie, relativ unkompliziert und einfach, wenn sie diese Software einsetzen.

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Fakt #2: Sorge vor Missbrauch nach wie vor unbegründet

Eine oft genannte Befürchtung bei Einführung eines Hinweisgebersystems ist die Sorge, das System könne zur Denunziation missbraucht werden. Wie schon in den vergangenen Jahren zeigt der Benchmarking Report abermals deutlich, dass diese Skepsis nahezu unbegründet ist: 78 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass der Anteil missbräuchlicher Meldungen bei unter zwei Prozent liegt, bei 43 Prozent beläuft sich der Wert sogar auf weniger als ein Prozent.

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Fakt #3: Fast drei Viertel aller Hinweisgebenden unterstützen die Aufklärung

Die Umfrage zeigt aber auch: Hinweisgebende bevorzugen Anonymität. Rund 65 Prozent der Unternehmen geben an, dass mehr als die Hälfte der Erstmeldungen ohne Angaben zur Identität eingehen. Bei 40 Prozent liegt der Anteil sogar bei über 70 Prozent. Dies belegt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, dass Unternehmen sichere Hinweisgebersysteme anbieten. Denn nur sichere Systeme sind explizit darauf ausgerichtet, anonyme Meldungen zu ermöglichen und Hinweisgebende umfassend zu schützen. Gleichzeitig ermöglichen sie den Bearbeitern in der Organisation einen geschützten Dialog mit den Whistleblowern.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Mehrheit der Hinweisgebenden zwar anonym bleiben möchte, doch dies hindert sie nicht daran, die weitere Aufklärung zu unterstützen: Rund 70 Prozent richten sich hierfür einen geschützten Postkasten innerhalb der Software ein, um mit dem Unternehmen zu kommunizieren.

Fakt #4: Meldungen über Missstände haben sich in den letzten sieben Jahren verfünffacht

Hinweisgebersysteme sind in den Unternehmen und Organisationen wie auch in der Gesellschaft nicht nur etabliert, sondern immer weiter auf dem Vormarsch. Dies zeigt vor allem die Anzahl der „Meldungen pro 1.000 Mitarbeiter pro Jahr“, eine aussagekräftige Kennzahl, um einschätzen zu können, mit wie vielen Meldungen beim Einsatz eines webbasierten Hinweisgebersystems zu rechnen ist. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 2,5 Meldungen pro 1.000 Mitarbeitenden und hat sich somit in den letzten sieben Jahren sage und schreibe verfünffacht.

Fakt #5: 9 von 10 Unternehmen erlauben auch Meldungen von externen Stakeholdern

Immer mehr Unternehmen öffnen ihr Hinweisgebersystem nicht nur für die eigenen Mitarbeitenden, sondern auch für die externen Stakeholder. Bei 87 Prozent der befragten Unternehmen und Organisationen können somit auch Lieferanten, Partner oder die allgemeine Öffentlichkeit Missstände melden. Und dies wird auch genutzt: Bei 26 Prozent der Unternehmen waren mehr als ein Viertel der Erstmeldungen von externen Hinweisgebenden, bei elf Prozent liegt der Anteil sogar bei über der Hälfte.

Den kompletten BKMS®Benchmarking Report mit allen Statistiken und Auswertungen können Sie hier kostenfrei herunterladen.

 

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