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Business, Finanz, Recht, Steuer

Neue EU-Verordnung: Was sich für Crowdinvestoren ändert

Andreas Zederbauer ©Dagobertinvest / feel image Felicitas Matern

EU-weite Angebote. Der Crowdinvesting-Branche stehen Veränderungen bevor: Während das Instrument des Crowdinvesting in Österreich bisher ausschließlich über das Alternativfinanzierungsgesetz lief, können Plattformen künftig ihre Dienstleistungen im Rahmen der neuen EU-Verordnung ECSP erbringen.

Als rechtliche Grundlage für Crowdinvesting dient in Österreich seit Jahren das Alternativfinanzierungsgesetz, kurz AltFG. In diesem Rahmen investiert die Crowd meist über qualifizierte Nachrangdarlehen in Projekte.

Die EU-Verordnung für Schwarmfinanzierungsdienstleister, ECSP, bringt nun neue Beteiligungsmöglichkeiten mit sich, heißt es bei der auf Immobilienprojekte spezialisierten dagobertinvest AG: Sie hat ebenso wie weitere österreichische Plattformen bereits den dafür notwendigen „EU-Pass“ bei der zuständigen Finanzmarktaufsicht (FMA) beantragt. Dagobertinvest-Vorstand Andreas Zederbauer: „Das Alternativfinanzierungsgesetz bleibt parallel dazu bestehen. Crowdinvesting-Plattformen müssen sich künftig entscheiden, ob sie weiterhin im Rahmen der bisherigen Regelungen tätig sind, oder unter dem Dach der neuen EU-Verordnung.“

Alles deute darauf hin, dass jene österreichischen Akteure, die den heimischen Crowdinvesting-Markt in den vergangenen Jahren dominiert haben, künftig mit dem EU-Pass agieren werden. „Wir gehen davon aus, dass die ersten Plattformen die Lizenz bis zum Sommer erhalten haben werden“, so Zederbauer.

Bankübliche Sicherheiten für Crowdinvestoren möglich

Auch für Crowdinvestoren werde es dadurch zu Veränderungen kommen, die der dagobertinvest-Chef positiv bewertet. Ein wesentlicher Aspekt sei, dass die Darlehen ihren Nachrang verlieren werden. Während die hohen Zinsen bei den Projekten für viele Anleger attraktiv sind, haben ihre Forderungen im Fall einer Insolvenz aktuell Nachrang gegenüber anderen Gläubigern, etwa der Bank. Das bedeutet, dass diese Forderungen erst erfüllt werden, wenn die übrigen Gläubiger ihr Geld erhalten haben – was in der Praxis nur sehr geringe Erfolgsaussichten bedeutet.

Mit der EU-Lizenz können die Plattformen künftig auch besicherte Darlehen und Wertpapiere vermitteln. „Damit wird es möglich, bankübliche Sicherheiten wie Pfandrechte oder Bürgschaften zu vereinbaren, was im Fall von Projektverzögerungen einen klaren Vorteil für Anleger darstellt“, so Zederbauer.

Auch dass die Plattformen bei der Einhaltung der Lizenz durch die FMA kontrolliert werden, biete Anlegern mehr Sicherheit. Die Summen, die über Crowdinvesting-Kampagnen finanziert werden, dürften sich im Zuge der EU-Verordnung ebenfalls erhöhen. Während qualifizierte Nachrangdarlehen bis zwei Millionen Euro zulässig sind, liegt die Grenze für Darlehen und Wertpapiere mit dem EU-Pass bei fünf Millionen Euro.

Grenzüberschreitende Investments erleichtert

Aus unternehmerischer Sicht ist für Zederbauer der größte Vorteil der EU-Lizenz, dass Crowdinvesting-Kampagnen künftig viel einfacher in mehreren Ländern gestartet werden können, weil Plattformen nicht mehr von der Genehmigung in jedem einzelnen Land abhängig sind.

Vor diesem Hintergrund strebe dagobertinvest auch die Expansion nach Osteuropa an. „Mittelfristig werden sich hier auch Investment-Chancen für österreichische Crowdinvestoren in neuen Märkten ergeben. Das höhere Zinsniveau im osteuropäischen Raum bringt Potenzial mit sich“, so Zederbauer. „Ich gehe davon aus, dass die Neuerungen durch die EU-Verordnung ein Game Changer für unsere Branche werden.“

 

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