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Business, Recht, Tools

VKI punktet mit Klage gegen WhatsApp

©ejn

Österreich. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen brachte den VKI gegen WhatsApp auf die Barrikaden. Nun hat man vor dem Handelsgericht Wien vorerst Recht bekommen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministerium die WhatsApp Ireland Limited geklagt: Anlass für die Klage war laut den Angaben die Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp Anfang 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen selbst.

Die Entscheidung

Das Handelsgericht (HG) Wien beurteilte nun die Klausel, mit der die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie geändert wurden, als unzulässig – ebenso die fünf eingeklagten Klauseln aus den Nutzungsbedingungen, so der VKI.

Dabei ging es u.a. um die Art und Weise, wie die Änderung den Usern mitgeteilt wurde. Die Formulierung in der Nachricht sei unklar gewesen, und es gab lediglich einen Button mit der Aufschrift „Zustimmen“. Die Benachrichtigung konnte durch das Anklicken eines im rechten oberen Eck abgebildeten „X“ bloß ausgeblendet werden.

Laut HG Wien wird hierdurch von den Nutzerinnen und Nutzer eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen beziehungsweise zu deren Änderungen verlangt, deren Inhalt aber unklar ist. Die dort angebrachten Links waren dem Gericht zufolge nicht eindeutig definiert oder selbsterklärend, sodass zweifelhaft war, über welchen Link die geänderten Nutzungsbedingungen überhaupt abrufbar waren. Die Klausel sei daher bereits aus diesem Grund intransparent.

Weiters wollte sich WhatsApp bei der Gelegenheit u.a. auch die Erlaubnis zu Änderungen wesentlicher Vertragspflichten durch „Zustimmungsfiktion“ holen: Wer nicht aktiv widerspricht und die App weiter nutzt, hätte seine Zustimmung erteilt. Dies ist jedoch bei wesentlichen Änderungen nicht zulässig, so der VKI. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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