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Business, Recht

Minibob muss Megabytes genauer abrechnen, so OGH

©ejn

Handytarife. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen einer Klausel in den Entgeltbestimmungen des Tarifs „minibob“ geklagt.

Die Klausel legte fest, dass die Abrechnung in ganzen Blöcken zu je einem Megabyte (MB) pro Session erfolgen sollte, ohne dass definiert wurde, was eine Session ist bzw. wann eine Session beginnt oder endet. In der Praxis bewirkte die Klausel, dass Kunden bei häufigen, aber kurzen Datenübertragungen jedesmal den Preis für ein komplettes Megabyte berappen mussten, so der VKI.

Die Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte nun fest, dass eine solche Verrechnungsklausel allein schon deshalb unzulässig ist, weil der Begriff der Session zu wenig genau definiert ist (OGH 16.02.2022, 7 Ob 202/21p). Auf die weiteren Streitpunkte ging der OGH deshalb in seiner Entscheidung im Gegensatz zu den Unterinstanzen nicht mehr ein.

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