Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

BDO beteiligt das Team: So wird der „Greatness Bonus“ berechnet

Peter Bartos ©Martina Draper

Steuerkanzleien. BDO beteiligt ab dem Wirtschaftsjahr 2021/22 alle Mitarbeiter*innen am Gewinn: Die Regeln und die Berechnung des neuen Bonus.

Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen BDO will ab dem Wirtschaftsjahr 2021/22 alle seine Mitarbeiter*innen mit einem „Greatness Bonus“ am Gewinn beteiligen: „Unsere Mitarbeiter*innen setzen Tag für Tag mit vollem Engagement ihre Fähigkeiten und Stärken ein und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu unserem gemeinsamen Erfolg. Deshalb ist es uns ebenso wichtig wie folgerichtig, dass auch alle unsere Mitarbeitenden durch eine Gewinnbeteiligung an unserem Erfolg teilhaben“, so Peter Bartos, Partner und Geschäftsführer bei BDO.

Der Greatness Bonus erweitere das bestehende Spektrum an Social Benefits, das von Essenzuschüssen über die Bereitstellung von Kindergartenplätzen bis hin zu Jobtickets und bezuschussten Klima-Tickets reiche.

Der Bonus in der Praxis

Dabei gelten folgende Regeln, heißt es bei BDO:

  • Anspruchsberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen, die im Geschäftsjahr für das die Gewinnbeteiligung gewährt wird, durchgehend beschäftigt waren.
  • Alle Mitarbeiter*innen erhalten eine gleich hohe Prämie, Führungskräfte ab Manager einen Zuschlag von 100%.
  • Die Höhe der Gewinnbeteiligung hänge vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und der Umsatzrentabilität der BDO Austria Gruppe ab: Unter 10 Prozent werden 4% Gewinnanteil ausgeschüttet, zwischen 10% und 20% sind 10 Prozent fällig und jenseits von 20 Prozent Rendite werden 12% verteilt.
  • Es gibt keinen Schwellenwert, der überschritten werden müsste. Ab dem ersten Euro Gewinn gibt es auch eine Gewinnbeteiligung.
  • Die Gewinnbeteiligung sei aktuell nicht zeitlich befristet, sondern jedes Jahr geplant.

Das Statement

Die Pandemiejahre haben gezeigt, dass sich BDO voll und ganz auf seine Mitarbeiter*innen verlassen könne und es der Organisation dadurch gelinge, die Kund*innen auch in herausfordernden Zeiten lösungsorientiert zu unterstützen, heißt es: „Unser Claim ‚We search for Greatness‘ ist für uns Versprechen und Anspruch zugleich – und den wollen wir in allem, was wir tun, täglich erfüllen. Gegenüber unseren Kund*innen, gegenüber unseren Mitarbeiter*innen, gegenüber unserer Umwelt und gegenüber unserer Gesellschaft“, so BDO-Chef Peter Bartos: „Unsere Mitarbeitenden sind unser wertvollstes Gut. Mit ihrer Beteiligung am Gewinn wollen wir ein weiteres sichtbares Zeichen setzen, dass diese Einstellung bei uns kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis ist.“

 

Weitere Meldungen:

  1. Alexander Cserny und Eva Rohn sind neue Tax Partner bei KPMG
  2. Kristina Weis wird Partnerin bei PwC Österreich
  3. BMD-Webinare bilden KI-Profis für KMU und Steuerkanzleien aus
  4. Michael Horwat wird M&A Partner bei Rödl in der Schweiz